Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1969

Kzniglich-Baserisches

1970

Regierungsblatt.

Auftraͤge.

An  samtliche  Untergerichte  des  Lech-  und
Iller-Kreises.

(Die  Einschickung  ihrer  Jioll  =  Geschäfrstabellen
betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Um  in  Gemäßheit  des  &.  37.  des  organischen
  Edikis,  die  Gerichrsverfaßung  betreffend,
alle  Quartale  die  Arbeitstabellen  der  Untergerichte
  ohne  Zögerung  an  das  Ministerial-Justiz
  =  Departement  einsenden  zu  können,
findet  man  sich  veranlaße,  sämtlichen  Untergerichten
  des  Lech=  und  Iller-Kreises  hiemit
aufzutragen,  ihre  nach  Umfluß  eines  jeden

Quartals  zu  verfertigenden  Zivil  Geschäftetabellen

  jedesmal  innerhalb  der  ersten  acht  Ta-3e
  des  darauf  folgehden  Monats  um  so  gewisser
  an  das  unterzeichnete  Appellations-Gericht
  zu  übermachen,  als  im  entgegengesezren
Falle  die  abgängigen  Tabellen  mittels  Executions-Boten
  abgesodert  werden  müßten.

Memmingen  den  15.  September  1809.

Königliches  Appellationsgericht
des  kech=  und  Iller-Kreises.
Freiherr  von  Grlessenbeck.
von  Heinleth.

LXNNIX.  Stück.  München,  Samstag  den  3o.  Dezember  ußo

An  die  Unterbehörden  des  Lech=  und  Iller-Kreises


 

(Die  Anfrage  der  auswärtigen  Boten  beidem  koniglichen
  Appellationsgerichts  =  Erpeditlonsamte
in  Memmingen  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Köniss.
Um  die  von  der  unterfertigten  Stelle  ger
sfaßten  Entschließungen  eines  Theiles  weniger
kostspielig,  und  anderer  Seits  nichts  deste
minder  sicher,  und  zugleich  mit  der  erfoderlichen
  Schnelligkeit  an  die  betreffenden  Parteien
  instnuiren  lassen  zu  können,  erhalken
sämtliche  Unterbehörden  des  kech,  und  Iller-Kreifes
  hirmit  den  Auftrag,  ihre  Amrsboken
  anzuweisen,  daß,  so  oft  ste  ohnedieß  nach
Memmingen  kommen  werden,  sie  jedesmal
bei  den  königlichen  Appellationsgerichts-Tarund
  Expedittonsamte  Anfrage  zu  stellen  haben:
  ob  ihnen  keine  Appellatbonsgerichts-Enrschließung
  zur  Ueberlieferung  mitgegeben
werdin  wolle.

Memmingen  den  15.  Dezember'  1809.
Koͤnigliches  Appellationsgericht
des  Lech-  und  Jller-Kreises.
Freiherr  von  Griessenbeck.

von  Heinlerh.
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