Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

— 181 — 
des Krankenversicherungsgesetzes haftet (vergl. Entscheidungen XIII. S. 65). Wenn in dem Berichte der 
Kommission des Reichstags zu §. 57 des Krankenkassengesetzes gesagt wird: „Es ist also unter Umständen 
eine zweimalige Regreßnahme möglich, zunächst von Seiten desjenigen Armenverbandes, der die vorläufige 
Unterstützung geleistet hat, an die Ortskrankenkasse oder Gemeindekrankenversicherung u. s. w.“ (v. Woedtke, 
Kommentar, Anm. 1 zu §. 57) — so ist damit — ganz abgesehen davon, welche Bedeutung überhaupt 
der Ansicht der Kommission für die Auslegung des Gesetzes beizumessen ist — keineswegs zum Aus- 
druck gebracht, daß der vorläufig unterstützende Armenverband seinen Regreß lediglich an die Krankenkasse 
nehmen müsse. Aus dem vom Beklagten in Bezug genommenen §. 77 des Krankenversicherungsgesetzes ist 
für die vorliegende Frage nichts zu entnehmen. Er bestimmt nur, daß Unterstützungen, welche einem Armen- 
verbande von einer Krankenkasse ersetzt sin d, als öffentliche Armenunterstützungen nicht gelten sollen. Für 
die Anwendung dieser Vorschrift ist es gleichgültig, ob der Ersatz an den vorläufig unterstützenden Armen- 
verband oder an denjenigen Armenverband erfolgt, welcher dem ersteren seine Aufwendungen nach Maßgabe 
des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 erstattet hat. 
hal Die Verurtheilung des Beklagten zur Erstattung der Aufwendungen des Klägers war hiernach aufrecht 
zu erhalten. 
  
Ebenso ist durch Urtheil vom 25. Juni 1887 in Sachen des Ortsarmenverbandes Spremberg, Be- 
klagten und Berufungsklägers, wider den Ortsarmenverband Forst, Kläger und Berufungsbeklagten, ent- 
schieden worden. 
  
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
r 
à 
  
  
  
. Ä· 
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2 –4 – Grund A des 
2 usweisung Ausweisungs- 
rE des Ausgewiesenen. der Bestrasung. beschlossen hat. beschlusses. 
— 
1. 2. l 3. 4. 5. 6. 
à. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.|Felir Stajer, Ma-geboren am 18. Mai 1865 zu Woiko-Begünstigung und Königlich preußischer Re19. März 
schinenwärter, witz. Bezirk Bendzin, Russisch-Polen, Hehlerei (2 Jahre gierungs = Präsident zu|d. J. 
ortsangehörig ebendaselbst, Zuchthaus laut ErOppeln, 
kenntniß vom 15 
Juni 1885), 
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Martin Mansfeld,]47 Jahre, geboren und ortsangehörigsLandstreichen und HKöniglich bayerisches Be.28. Mai 
Bildhauer, zu Prag, Böhmen, Betteln, zirksamt Ansbach, d. J. 
3. Katharinn Krälo-geboren 1859 zu Taus, Böhmen, orts-desgleichen, Stadtmagistrat Deggen-10. Junie 
wetz (Kreil), unver= angehörig zu Böhmisch-Kubitzen, Be- dorf, Bayern, d. J. 
ehelicht, zirk Taus, 
4. Ignaz Schindler,geboren am 8. Dezember 1845 zuBetteln im wiederhol-Stadtmagistrat Passau, 11. Juni 
Schuhmacher, Schwikau, Bezirk Klattau, Böhmen, ten Rückfall, Bayern, d. J. 
ortsangehörig ebendaselbst, 
5. Andreas Starjacob, geboren 1845 zu Zams, Bezirk Landeck, Diebstahl im Rückfall Königlich württembergische 20. Mai 
Bergmann, Tirol, ortsangehörig ebendaselbst, und Betteln im Regierung des Jagst= d. J. 
wiederholten Rückfall, kreises, 
6. Alexis Louis Rossyl, geboren am 29. Mai 1851 zu Charle--Landstreichen und Großherzoglich badischer 2. Juni 
  
  
  
  
  
Schuster, ville, Departement Ardennes, Frank.]Betteln, Landeskommissär zu d. J. 
reich, ortsangehörig ebendaselbst, Konstanz, 
7. Friedrich August geboren am 20. Mai 1850 zu Colmar, Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä-17. Juni 
Steil, Schreiner, Elsaß, ortsangehörig in Frankreich, sident zu Straßburg, d. J. 
8. Ernst Oskar Contor, geboren am 4. Juni 1858 zu Bourron, desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Porzellanmaler, Frankreich, ortsangehörig ebendaselbst, 
Die durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Magdeburg vom 18. Juni 1879 verfügte Ausweisung 
des Instrumentenmachers Otto Ferdinand Friedrich (Central-Blatt für 1879 Seite 446 Ziffer 8) ist zurückgenommen worden, 
nachdem sich herausgestellt hat, daß Friedrich die preußische Staatsangehörigkeit besitzt. 
34“ 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.