Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

8. 21. 
— 
Die Bremskurbeln müssen so eingerichtet sein, daß sie beim Anziehen der 
Bremsen nach rechts (d. h. in gleicher Nichtung wie die Zeiger einer 
Uhr) gedreht werden. 
mDie Bremsersitze an den Güterwagen müssen so konstruirt sein, daß, wenn 
zwei derselben einander gegenüberstehen, die volle Vorderfläche der Bremser- 
sitze hinter der eingedrückten Bufferfläche zurücksteht. 
Horizontaler Abstand der Vorderfläche von der Stirnebene der Buffer 
Für bestehendes Material wird kein Maaß festgesetzt. 
Wagen, welche wegen ihrer Querschnittmaaße auf einer Bahnstrecke nicht 
verkehren können, werden vom internationalen Verkehr ausgeschlossen. Die 
bezüglichen Vorschriften der Bahnverwaltungen sind den betheiligten Staaten 
bekannt zu geben. 
. Jeder Wagen muß nachstehende Bezeichnungen tragen: 
die Eisenbahn, zu welcher er gehört; 
. eine Ordnungsnummer; 
die Tara oder das Eigengewicht des Fahrzeuges nach der letzten Ge- 
wichtsaufnahme, einschließlich Räder und Achsen; 
die Tragfähigkeit oder das Maximalladegewicht; Personenwagen sind 
von dieser Bestimmung ausgenommen; 
5. den Radstand, wenn derselbe über 4500 mm beträgt; diese Bestimmung 
bezieht sich blos auf neu zu erbauendes Material; 
6. eine spezielle Angabe, im Falle die Achsen radial verstellbar sind. 
Die Schlösser der dem internationalen Verkehr dienenden Personenwagen, 
insosern die Thüren dieser Wagen überhaupt mittelst eines Schlüssels ver- 
schließbar sind, sollen entweder dem einen oder dem andern der beiden 
Schlüsseltypen entsprechen, welche in beiliegender Zeichnung des Doppel- 
schlüssels dargestellt sind. 
— 
5 
Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. April 1887 in Kraft. 
Berlin, den 17. Februar 1887. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
  
  
  
Maximum. Minimum. 
Millimeter Millimeter. 
– 40 
 
	        
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