Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Im Großherzogthum Baden. 
Der Steuer-Einnehmerei zu Philippsburg im Bezirk der Ober-Einnehmerei zu Bruchsal ist 
die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über nicht denaturirten steuerfreien Branntwein 
zu Heilzwecken ertheilt worden. 
. An Stelle des Untersteueramts in Pforzheim ist daselbst eine Steuer-Einnehmerei Pforzheiml. 
und ein Nebenzollamt l. errichtet worden. Der neu errichteten Steuer-Einnehmerei ist die Befugniß zur 
Erhebung von Uebergangsabgaben bezw. innerer Verbrauchsabgabe beim Eingang von Bier, Wein und 
Branntwein und zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Brannt- 
wein, ferner die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Branntweinversendungsscheinen 1 und II 
und zur Abfertigung des mit Anspruch auf Steuer-Rückvergütung ausgehenden Branntweins und Bieres 
übertragen. Auf das Nebenzollamt I. dagegen sind die sonstigen Befugnisse des bisherigen Untersteueramts 
mit beschränktem Niederlagerecht übergegangen. 
Im Großherzogthum Hessen. 
Die Orts-Einnehmerei zu Monsheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Worms ist aufge- 
hoben worden. 
Dem Hauptsteueramt zu Darmstadt ist die Befugniß zur Abfertigung derjenigen mit dem Anspruch 
auf Vergütung der Verbrauchsabgabe von Branntwein ausgehenden Branntweinfabrikate ertheilt worden, 
deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers ermittelt werden kann. 
Im Großherzogthum Oldenburg. 
Das Nebenzollamt II. zu Dedesdorf im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde ist auf- 
gehoben worden. 
Es sind ermächtigt: 
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 1 und Il über inländischen Branntwein 
sämmtliche Hauptämter, die Steuerämter Wildeshausen, Damme, Löningen und Delmen- 
horst, die Steuer-Rezeptur Westerstede und die Nebenzollämter I. Elsfleth und Nordenham; 
2. nur zur Erledigung von Versendungsscheinen 1 und ll über inländischen Branntwein die Steuer- 
ämter Cloppenburg, Vechta und Jever, sowie die Nebenzollämter l. Fedderwardersiel und 
Strohausen. 
Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Die Zoll-Expedition auf dem Bahnhof zu Wismar im Bezirk des Hauptzollamts zu Rostock 
ist aufgehoben worden und die Abfertigung der daselbst mit der Eisenbahn ankommenden Güter auf das 
dortige Nebenzollamt l. übergegangen. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Dem Steueramt zu Bernburg ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über 
ausländisches Getreide für die Herzoglichen Saalmühlen daselbst beigelegt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Das Nebenzollamt ll. zu Lützel im Bezirk des Hauptzollamts zu Altkirch ist aufgehoben 
worden. 
  
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