Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

261 — 
Bundesstaat: Anlage II. 
  
Verwaltungsbezirk: 
Einreichungstermine: 
15. Juli, 
15. Oktober, 
15. Januar, 
15. Mai. 
V. C. 
Uebersicht 
der 
Einnahme an Brennsteuner 
für 
das 1. bis Quartal des Etatsjahres 18 . 
Vorschriften für den Gebrauch. 
1. Die in den Spalten 3 bis 7 anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des 
Etatsjahres, also z. B. in der Uebersicht für das 1. bis 3. Quartal die Soll-Einnahme für April 
bis einschließlich Dezember. 
2. Zur Soll-Einnahme für das 4. Quartal jedes Etatsjahres gehören auch diejenigen Steuerbeträge, 
welche für im Monat März hergestellten Branntwein erst im Monat April bei den Hebestellen zur 
Anschreibung kommen. 
3. Die Spalten 4 bis 6 dienen zum Nachweise der in dem abgelaufenen Theile des Etatsjahres wirklich 
gezahlten bezw. auf Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung genommenen Brennsteuervergütungen. 
4. Die Spalten 8 und 9 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.