Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen

1.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Kaulfuß  in  Mittelwalde  an  Stelle  des  in  den

Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Revisions-Inspektors  Münster  den  Königlich
bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Lindau,  Memmingen,  München,  Pfronten  und  NRosenheim
mit  dem  Wohnsitz  in  München,

der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Bötcher  in  Posen  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst

  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Krumbholtz  den  Königlich

preußischen  Reichssteuerhebestellen  in  den  hohenzolleruschen  Landen,  dem  Königlich  württembergischen
  Hauptzollamt  zu  Friedrichshafen,  den  Großherzoglich  badischen  Hauptsteuerämtern
zu  Konstanz  und  Singen,  sowie  in  Bezug  auf  die  Tabacksteuer  und  die  Branntweinsteuer
den  in  den  Bezirken  dieser  Hauptämter  gelegenen,  mit  der  Verwaltung  der  gedachten  Abgaben
  betrauten  Königlich  württembergischen  Kameralämtern  und  Umgeldskommissariaten
bezw.  Großherzoglich  badischen  Finanzämtern  mit  dem  Wohnsitz  in  Konstanz,

.  der  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Hacker  zu  Meißen  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst

  zurückberufenen  Königlich  sächsischen  Zoll-Inspektors  Lucius  den  Königlich  preußischen
Hauptzollämtern  zu  Liebau  und  Mittelwalde  in  Schlesien,  sowie  den  Königlich  preußischen
Hauptsteuerämtern  zu  Glogau,  Görlitz,  Liegnitz,  Sagan  und  Schweidnitz  mit  dem  Wohnsitz
in  Schweidnitz  und

pder  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Thiele  zu  Zittau  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst

zurückberufenen  Königlich  sächsischen  Zoll-Inspektors  Rheinschüssel  den  fünf  hamburgischen
Hauptzollämtern  zu  Hamburg  mit  dem  Wohnsitz  in  Hamburg

als  Stations-Kontrolör  vom  1.  November  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datun
7  der  Bestraf  Ausweisung  gusmessung
.  .  er  Bestrafung.  ·
Z  der  Ausgewiesenen.  ¾  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  #  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Christoph  Prechtl,  sgeboren  am  27.  März  1870  zu  Rein=  schwerer  Diebstahl  und  Königlich  bayerisches  Be.  2.  September
Schuhmacher,  hausen,  Bezirk  Stadtamhof,  Bayern,  Betrug  (2  Jahre  25  zirksamt  Bamberg  II,  d.  J.

österreichischer  Staatsangehöriger,  orts-  Tage  Zuchthaus,  laut

angehörig  zu  Rothenbaum,  Bezirk  Erkenntniß  vom  18.

Klattau,  Böhmen,  August  1893),
2.  Heinrich  Waltuch,  geboren  am  13.  Februar  1865  zu  Wien  wiederholter  schwerer  Polizei-Behörde  zu  Ham.  2.  Novemver

 

Kutscher,  früher  österreichischer  Staatsangehöriger,  und  versuchter  schwe.  burg,  d.  J.

rer  Diebstabl  (4  Jahre
1  6  Monate  Zuchthaus,
1  laut  Erkenntniß  vom

25.  Januar  1892),