Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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der Zollabfertigungsstelle auf der Post zu Cöln im Bezirke des Hauptsteueramts für ausländische 
Gegenstände daselbst die Befugniß zur Abfertigung der unter die Tarifnummern 22 f, 22g 1, 22g 2 und die 
Anmerkung zu 22 f und g fallenden Waaren zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern, 
dem Steueramte II zu Sommerfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cotibus die Besugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen 1I über Retourwaaren, 
dem Steueramt ! zu Fraustadt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lissa die Besugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Wein und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und II über Wein, 
dem Nebenzollamt I zu Borzykowo im Bezirke des Hauptzollamts Pogorzelice die Befugniß 
zur Erledigung von Salzbegleitscheinen l, 
dem Steueramt ! zu Stolberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düren die Besugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen ! über das für die Stolberger Düngerfabrik vormals Schippau & Co. 
zu Stolberg eingehende inländische Salz, 
dem Nebenzollamt 1 zu Eckernförde im Bezirke des Hauptzollamts zu Flensburg die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und ll über inländisches Salz, 
dem Steueramt I zu Schwedt a. O. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Prenzlau die Besugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über das für das Privaikreditlager der Firma Th. Hahn & Co. 
zu Schwedt a. O. eingehende ausländische Salz, 
der Zollabfertigungsstelle im Petroleumlager Nobelshof bei Rummelsburg im Bezirke des 
Hauptsteueramts für ausländische Gegenstände zu Berlin die Befugniß zur Erledigung von Begleit- 
scheinen II über Petroleum, 
dem Steueramt l! zu Kosten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lissa die Befugniß zur Ab- 
ferligung von zuckerhaltigen, alkoholischen Flunsigkeiten (versüßten Spirituosen), für welche die Gewährung 
von Steuervergütung beansprucht wird, nach Maßgabe des §. 5 der Bestimmungen über Steuervergütung 
und Aussuhrzuschuß für zuckerhaltige Waaren u. s. w., 
dem Nebenzollamte II zu Rothwasser im Bezirke des Hauptzollamts zu Malmedy die Befugniß 
zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung über das mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus- 
gehende Bier, 
dem Steueramt I zu Gelsenkirchen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Bochum die Besugniß 
zur Abfertigung übergangsabgabenpflichtigen Bieres, das unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht. 
Im Königreiche Bayern. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Nebenzollamt ! zu Waidhaus im Bezirke des Hauptzollamts zu Waldsassen die Besugniß 
zur Abfertigung von rohem ungeschliffenen Spiegelglas der Nr. 10 d1 des Zolltarifs mit Begleitschein 1 
auf N Z.A.X aBhf. Eisenstein bei der Durchfuhr unter Eisenbahnwagenverschluß durch das deutsche 
Zollgebiet und zur Erledigung von Begleitscheinen 1 des Hauptzollamts Passau über die zur unmittel- 
baren Durchfuhr über das Empfangsamt Waidhaus im Eisenbahnverkehr unter Raumverschluß be- 
stimmten Sendungen von kalzinirter Soda, 
dem Nebenzollamte zu Amberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Regensburg die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Reiseeffekten. 
Im Königreiche Sachsen. 
Bei dem Hauptzollamte zu Freiberg ist neben der bereits bestehenden beschränkten öffentlichen 
Niederlage für Taback und Tabackfabrikate eine ebensolche Niederlage für unverzollte Kolonialwaaren 
errichtet worden. . 
Die Steuerrezeptur zu Taucha im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig II ist unter Beilegung der 
besonderen Befugnisse zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und ge- 
schrotenes Malz sowie zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier in ein Untersteueramt umge- 
wandelt worden. 
Dem Nebenzollamt I zu Schöna im Bezirke des Hauptzollamts zu Schandau ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über unter Eisenbahnwagenverschluß eingehendes Getreide beigelegt 
worden.
	        
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