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In die übrigen mittleren Stellen des Post= und Telegraphendienstes werden die Beamten nach
Maßgabe ihrer dienstlichen Befähigung und ihrer Führung befördert.
II. Militäranwärter.
§. 11.
iawerichaft aul Anwartschaft auf Anstellung im Post= und Telegraphendienste haben:
-Kot und a) Offiziere und Deckoffiziere, denen die Aussicht auf Anstellung im Civildienste verliehen ist,
1—5 b) Militärpersonen der Unterklassen, die mit einem zur Versorgung im Civildienste bei den
Reichsbehörden berechtigenden Civilversorgungsscheine versehen sind.
§.12.
Ansorderungen. Der Bewerber muß richtig und zusammenhängend Deutsch schreiben und sprechen können, mit
den gewöhnlichen Rechnungsarten, einschließlich der Dezimal= und Verhältnißrechnung, vertraut sein, eine
deutliche Handschrift besitzen, die Ländereintheilung und die Lage der wichtigeren Orte kennen sowie fran-
zösische Briefaufschriften, Länder= und Ortsnamen zu verstehen und verständlich auszusprechen im Stande
sein. Er muß körperlich für den Post= und Telegraphendienst geeignet sein, insbesondere ein ungeschwächtes
Seh= und Hörvermögen sowie gute Athmungswerkzeuge haben; es muß feststehen, daß er sich sittlich
tadellos geführt hat und frei von Schulden ist.
Die erforderliche Schulbildung ist von den Militärpersonen der Unterklassen in einer Prüfung
nachzuweisen, die bei der Ober-Postdirektion oder vor einem von dieser Behörde beauftragten Beamten
abzulegen ist.
§. 13.
Anmelbung. Die Anmeldung für den Post= und Telegraphendienst hat schristlich bei derjenigen Ober-Post-
direktion zu erfolgen, in deren Bezirke der Bewerber wohnt, und zwar:
seitens der verabschiedeten Offiziere und Deckoffiziere unmittelbar,
seitens der nicht mehr im aktiven Militärdienste befindlichen Militärpersonen der Unterklassen
ebenfalls unmittelbar oder durch Vermittelung des heimathlichen Bezirkskommandos,
seitens der noch im aktiven Militärdienste befindlichen Militärpersonen durch Vermittelung der
vorgesetzten Militärbehörde,
seitens der Angehörigen einer militärisch organisirten Gendarmerie oder Schutzmannschaft durch
Vermittelung der vorgesetzten Dienstbehörde. "
Dem Antrage müssen beigefügt sein:
1. sofern der Bewerber zu den Militärpersonen im Offizierrange gehört,
die Entlassungsurkunde oder die bezügliche landesherrliche Ordre in Urschrift oder in
beglaubigter Abschrift,
sofern der Bewerber zu den Militärpersonen der Unterklassen gehört,
der Civilversorgungsschein,
2. eine Darstellung des Lebenslaufs, von dem Anwärter selbst versaßt und geschrieben, mit
Angabe der Familienverhältnisse des Anwärters,
3. die Geburtsurkunde, falls das Alter nicht aus anderen vorgelegten amtlichen Schriftstücken
sich ergiebt,
4. ein von einem Postvertrauensarzt oder einem Staats-Medizinalbeamten nach vorgeschriebenem
Muster ausgestelltes Zeugniß über den Gesundheitszustand des Bewerbers,
5. vollständige und bestimmte amtliche oder sonst glaubhafte Zeugnisse über die Beschäftigung
und Führung des Anwärters seit seinem Abgange von der Schule,
6. die Erklärung des Anwärters, daß er frei von Schulden ist.
§. 14.
Vormerkung und Entspricht der Bewerber den Anforderungen, so wird er als Stellenanwärter vorgemerkt. Seine
Einberufung zur Ableistung des einjährigen Probedienstes erfolgt — je nach der Bewerbung — entweder
als Postanwärter oder als Telegraphenanwärter.
§. 15.
Probeblemst. Die Postanwärter werden im Post= und Telegraphendienste, die Telegraphenanwärter in der
Aung und Regel nur im Telegraphendienst ausgebildet.
prüfung