Full text : Deutsches Kolonial-Handbuch.

12                                            TOGO.

           Nachnahmen  auf  eingeschriebenen  Briefen  bis  800  Mk.

                zulässig  nach  den  zum  Postanweisungsdienst  zuge-                 lassenen

  Orten.

          Telegraph.  Die  Postanstalten  sind  durch  Telegraphenanlagen
  unter  sich,  sowie  nach  Westen  mit  der  Goldküste
und  nach  Osten  mit  Dahomey  verbunden  und  so  nach  beiden
Seiten  hin  an  das  internationale  Telegraphennetz  angeschlossen.
  Außer  in  den  vorhergenannten Postorten  befinden
  sich  Reichs-Telegraphenanstalten  in   A g o m e-K l o s s u,
  A g o m e - S e w a ,  A k l a k u  und  A w e w e.
Die  Gesamtlänge  der  Telegraphenlinien  beträgt  rund  396  km.

         Die  Wort-Gebühr  von  Deutschland  nach  Togo  beträgt
         5,30  Mk.  via  Kotonou,  5,05  Mk.  via  Accra.

         Fernsprechverbindung.  Zwischen  sämtlichen  Telegraphenanstalten
  des  Schutzgebiets  besteht  auch  Fernsprechverkehr.
  In  Agome-Palime  befindet  sich  ein  Fernsprechanschluß
  nach  der  Station  M i s a h ö h e.

        Ein  Ortsfernsprechnetz  besteht  in  L o m e  mit  14  Teilnehmeranschlüssen.


        Der  Postverkehr  umfaßte  I9O6:  219.790  (1905:  208.039)  
Briefsendungen,  6.490  (6.080)  Pakete,  10.740  (9.203)  Postanweisungen
  im  Betrage  von  1.908.576  (2.153.181)  Mk.,  17.129
(16.303)    Telegramme,  4.754  (3.534)  Ferngespräche,  33.692
(31.853)    Zeitungsnummern.