Wuster 4.
Viehzählung im Deutschen Reiche am 1. Dezember 1900.
Hausliste.
Staat: Gemeinde:
Bezirtt: M Straße: Haus-Nr.
Es ist die Zahl des in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember in diesem Hause und
den zugehörigen Nebengebäuden und sonstigen Räumlichkeiten (im gesammten Gehöft, Anwesen), auch in
Schlachthäusern, Bergwerken ec. vorhandenen Viehes nach den unten bezeichneten Gattungen und
Abtheilungen anzugeben. Dabei ist gleichgültig, wer Eigenthümer des Viehes ist.
Vorübergehend (auf Reisen, Fuhren 2c.) abwesende Viehstücke und auch solche, welche im Laufe
des 1. Dezember verkauft werden, sind hier mit aufzuzeichnen. Nicht mitzuzählen ist Vieh, welches im
Laufe des 1. Dezember erst gekauft wird, sowie nur zufällig und vorübergehend im Gehöst anwesendes.
Schlächter (Metzger) und Händler haben auch das bei ihnen stehende zum Schlachten oder Verkaufe
bestimmte Vieh, sofern es nicht etwa erst am 1. Dezember gekauft ist, aufzuführen.
Schafherden sind stets in der Gemeinde zu zählen, wo sie sich auf Weide oder in Fütterung,
wenn auch nur vorübergehend, befinden.
Die Richtigkeit der Angaben ist von demjenigen zu bescheinigen, unter dessen unmittelbarer
Aufsicht und Verwaltung das Haus (Gehöft, Anwesen) steht, auch wenn derselbe nicht Eigenthümer
des Viehes ist.
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