I. Europa. 394 22. Sachsen.
die Versicherung, daß Wir nicht nur die darin enthaltenen Zusagen selbst genau
erfüllen, sondern auch diese Verfassung gegen alle Eingriffe und Verletzungen kräftigst
schützen wollen.
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtiges Staatsgrundgesetz eigenhändig
unterschrieben und mit Unserm Königlichen Siegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben zu Dresden (am Vierten September, im Jahre nach
Christi, Unsers Erlösere und Seligmachers Geburt, Ein Tausend Acht Hundert und
Ein und Dreißig).
Anton.
Friedrich August, H.z.S.
L. S. Gottlob Adolf Ernst Nostiz und Jänckendorf.
D. Johann Daniel Merbach.
I.
Verzeichnis sämtlicher Königlicher Schlösser und Gebäude in Dresden, Pillnitz, Moritzburg,
Sedlitz und Hubertusburg, die für Se. Majestät, die Königliche Familie und den Hof-Etat
gebraucht werden.
1. Das Residenzschloß. — 2. Das Ehrhardsche Haus. — 3. Das Kühnsche Haus. — 4. Das
Gerrische Haus. — 5. Die Hofapotheke nebst dem Backhause. — 6. Das Königl. Palais. —
7. Die zum Königl. Palais gezogenen Häuser auf der kleinen Brüdergasse. — 8. Die Königl.
Waschhäuser und Trockenplätze. — 9. Das Brühlsche Palais nebst Garten und Eisgrube —
10. Der Gondelschuppen an der Elbe. — 11. Die Herzogl. Gartengebäude nebst Vermachung. —
12. Die Patientenburg. — 13. Das ehemalige Rossische Haus. — 14. Die Schloßkalkhütte im
Orangengarten. — 15. Die Hofbauschreiberei und Vorrategebäude. — 16. Der Vorratsschuppen
hinter dem katholischen Schulgebäude. — 17. Die Hofmaurerpolierer-Wohnung. — 18. Die Hofzimmerpolierer-Wohnung.
— 19. Das Interims-Spritzenhaus nebst der Feuergeräte-Gehilfen-Wohnung.
— 20. Der Vorratsschuppen in der Ostra-Alleo. — 21. Der Hofzimmerhof. — 22. Das
Rüstkammergebäude. — 23. Das Gebäude des Orangengartens oder die sogenannten Zwinger-Gebäude.
— 24. Das Japanische Palais nebst Garten. — 25. Das große Opernhaus nebet
Seitengebäuden. — 26. Die Königl. Thestergebäude. — 27. Das theatralische Malergebäude auf
der Ostra-Allee. — 28. Das Löwenhaus nebst dom Stalle. — 29. Das Reißigen-Stallgebäude. —
30. Das Klostergebäude. — 31. Die neuen Ställe in der Ostra-Allee. — 32. Die Pferdeställe und
Wagenschuppen im Kloster, Italienischen Dörfchen, in Neustadt und an der Brühlschen Terrasse.
— 33. Die Stallamtswiesen. — 34. Die Langebrücker-Wiese. — 35. Die gesamten Schloßgebäude
nebst Gärten in Moritzburg. — 36. Die gesamten Schloßgebäude nebst Gartenanlagen
und sonstigem Zubehör in Pillnitz. — 37. Das Schloßgebäude und Lustgarten in Sedlitz. —
38. Das Palais im großen Garten. — 39. Das Schloß zu Hubertusburg nebst Zubehör.
23. Sachsen (Grossherzogtum.)
Von Herrn Rechtsanwalt E. WEDEMANN in Eisenach.
Das Großherzogtum Sachsen hat nicht wie andere Staaten alle auf die Verfassung bezüglichen
Bestimmungen in einem Gesetze vereinigt. Weder die Rechte des Herrschers noch die
des Volkes sind in erschöpfender Weise gesetzlich geregelt.