Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

— 1877 — 
· Muster 26. 
Stenerhebebezirt (B. O. 8§. 195 und 267.) 
Abth. der Brennereirolle 
Nr. 
Anmeldung 
des 
Abtriebs von Branntwein außerhalb der Betriebszeit 
in 
der Brennerei des. in 
  
Genehmigt. 
  
amt. 
(Stempelabdruck.) (Unlerschrift.) 
  
Anleitung zum Gebrauche. 
Der Brennereibesitzer hat die Spallen 1 bis 6 auszufüllen und die Anmeldung spätestens am Tage vor dem beab- 
sichtigten Betriebsbeginne der Hebestelle in doppelter Ausfertigung einzureichen. 
2. Findet sich bei Prüfung der Anmeldung nichts zu erinnern, so werden beide Ausferligungen von der Hebestelle genehmigt 
und vollzogen. Eine Ausserligung wird dem Brennereibesitzer zurückgegeben, der gehalten ist, sie noch vor dem ersten 
Abtrieb in dem zur Aufbewahrung der Brennereibelagsheste bestimmten Behältniß auszulegen. Die Anmeldung ist 
sauber und unbeschädigt zu erhalten. 
Die Hebeslelle hat die Aussichtsbeamten von der Einreichung der Anmeldung in Kennlniß zu setzen. 
.Nach Beendigung des Betriebs ist die Anmeldung vom Brennereibesitzer binnen fünf Tagen an die Hebestelle zurück- 
zuliesern. 
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