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Bewegungen des Schwimmers werden auf einen Stoßhebel 2 übertragen, der durch ein Universal-
gelenk (Bügel p und Nuß ꝗ in Abbildung 2b) mit dem Gehänge à verbunden und bei 7 (Ab-
bildung 2) in kegelförmigen Broncelagern ruht. So entspricht jeder Lage des Schwimmers und
damit auch jeder Stärke des Branntweins im Topfe eine bestimmte Stellung des Stoßhebels.
g. 21.
Zum Anmerken der Stellungen des Stoßhebels dient der Fallhebel X)7 (Abbildungen 2
und 3). Auf die Trommelachse ist nämlich die dreiflügelige Scheibe 4 (Abbildungen 2 und 3),
das sogenannte Kleeblatt, aufgekeilt, und seitwärts von der Trommelachse, etwas höher als diese,
einerseits in der Wandung des Troges C, andererseits in dem Ansatzstücke — (§. 23) einc zweite
Achse gelagert, um welche sich der in Form eines Winkelhebels gestaltete Fallhebel XK dreht.
Die Scheibe A nimmt an der Drehung der Trommel Theil; auf ihrem Rande liegt mit einer
Rolle v (Abbildungen 3 a und 3b) der eine Arm I des Fallhebels. Der andere Arm X ist die
Kurve, ein auf einer Seite krummlinig begrenztes Blatt.
Bei der Drehung der Trommel rollt die Rolle v auf dem Rande der Scheibe A. Die drei
Flügel der letzteren entsprechen den drei Trommelkammern. Während der Trommelkippung, durch
welche die Entleerung einer Kammer bewirkt wird, rollt die Rolle v in die rechts von ihr gelegene
Einbuchtung der Scheibe M hinein. Es dreht sich also der ganze Fallhebel und die Kurve X bewegt
sich nach rechts. Indem letztere aber gegen den Stoßhebel stößt, wird der Fallhebel aufgehalten,
und die Rolle v kann nun nicht weiter in die Ausbuchtung der Kleeblattscheibe hineinrollen. Damit
ein sicheres Festhalten der Kurve durch den Stoßhebel stattfindet, sind beide mit kleinen Zähnen
versehen. Im weiteren Verlaufe der Trommeldrehung tritt der nächste Flügel der Kleeblattscheibe A
an die Rolle v heran und hebt sie wieder empor, so daß der Fallhebel und mit ihm die Kurve X
sich nach links zurückdrehen. Die Drehung des Fallhebels wird also durch die Lage des Stoß-
hebels bestimmt, die ihrerseits wieder abhängig ist von der Stärke des im Schwimmertopf ent-
haltenen Branntweins.
8. 22.
Die Kurve ist so gestaltet, daß sie bei derjenigen Stellung, die der Stoßhebel bei Füllung
des Topfes mit Alkohol (100 Prozent) einnimmt, eine Winkelbewegung von 36 Grad macht, ehe
sie auf den Stoßhebel trifft. Enthält dagegen der Topf Branntwein von 50 Prozent Stärke, so
steht der Stoßhebel entsprechend tiefer als bei 100 Prozent; der bei der Trommelkippung den Stoß-
hebel berührende Punkt der Kurve liegt dann so, daß die Bewegung der Kurve bis zur Berührung
mit dem Stoßhebel nur halb so groß ist als bei 100 Prozent, also Pre 36, d. i. 18 Grad er-
reicht. Hat überhaupt die Flüssigkeit im Topfe eine Stärke von a Prozent, so ist der entsprechende
Punkt der Kurve so gelegt, daß die Winkelbewegung der letzteren bis zur Berührung mit dem
Stoßhebel * 36 Grad beträgt. Um die Stärke des Branntweins im Topfe 7 auch unmittelbar
ablesen zu können, sind für gewisse Stärken diejenigen Stellen der Kurve, an denen Berührung mit
dem Stobhebel statifindet, mit den entsprechenden Prozentzahlen, und zwar noch nach Raumprozenten,
bezeichnet (Abbildungen 2 und 3) und durch einen Strich hervorgehoben. Trifft der auf dem Stoß-
hebel gezogene Strich mit einem Striche der Kurve zusammen, so giebt die Bezifferung des letzteren
die Stärke des Branntweins im Topfe ohne Weiteres an. Steht der Strich des Stoßhebels da-
gegen zwischen zwei Strichen der Kurve, so liegt die Stärke des Branntweins zwischen den durch
die Bezifferungen der beiden Striche angegebenen Stärken. Um in diesem Falle die Stärke des
Branntweins zu finden, zählt man die Zähne an der Kurve, die sich zwischen dem Stoßhebelstrich
und dem nächst darunter oder darüber befindlichen Kurvenstrich einerseits und zwischen den beiden
den Stoßhebelstrich einschließenden Kurvenstrichen andererseits befinden, theilt den Unterschied zwischen
den Stärken, die den beiden einschließenden Kurvenstrichen entsprechen (10, 5 oder 2.5 Prozen)),
durch die Zahl der zwischen beiden Kurvenstrichen liegenden Zähne und ermittelt so, welche Aenderung
in der Stärke auf je einen Zahn in Rechnung zu siellen ist. Diese Aenderung vervielfältigt man
mit der Zahl der Zähne zwischen dem Striche des Stoßhebels und dem nächsten Kurvenstrich und
zählt das Ergebniß der Angabe des nächsten Kurvenstrichs zu oder zieht es davon ab, je nachdem
dieser Kurvenstrich unter oder über dem Stoßhebelstriche steht.
4. Fallhebel
Kurve un
Rolle, K
blatt.
5b. Kurve, 1
mittelbart
Ablesen d
Stärke.