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Nicht zwei Jahre sind verflossen, seitdem die Verfassung besteht,
— und doch sucht man die Regierung jetzt zu einem Verhalten
zu drängen, welches mit jener Vertragstreue im Widerspruch stände:
man verlangt, daß Preußen sein Uebergewicht im Bundesrate geltend
mache, um nach dem Belieben der Mehrheit des Reichstages die Befugnisse
der Bundesgesetzgebung auf Gebiete auszudehnen, welche nach
jener früheren Vereinbarung davon ausgeschlossen sein sollten, — man
fordert Umgestaltung der Bundesverfassung, durch welche die Stellung
der Einzelstaaten weit unter das vertragsmäßig festgestellte Maß herabgedrückt
würde.
Besonnene Stimmen unter den Liberalen selbst verhehlen nicht das
Bedenkliche dieses Unternehmens; mit Recht weisen sie darauf hin, daß
die verbündeten Regierungen „den Schutz der Bundesverfassung auf
ihrer Seite haben", und daß sie zugleich auf die Vertragstreue der
Krone Preußens rechnen können, deren Träger nicht geneigt sein wird,
an dem Pakte zu rütteln, welchen er vor erst zwei Jahren geschlossen
hat.“
Ungeachtet dieser Schwierigkeiten glaubt jedoch die liberale Partei
ihre Forderungen zur Geltung bringen und dem Bundeskanzler, wie
dem Bundesrate politische Zugeständnisse abringen zu können. Die
nationalliberalen Blätter mahnen ihre Parteigenossen, „die Hebel am
rechten Flecke anzusetzen und die Gelegenheit, wo man den Reichstag
nötig brauche, nicht ungenutzt vorüber zu lassen.“ Sie weisen ausdrücklich
auf die Marine-Anleihe und auf andere Forderungen hin, welche
die Regierung zur Befriedigung dringender Bedürfnisse des Bundes
stellen muß; bei diesen unvermeidlichen Forderungen solle die liberale
Partei ihrerseits die Hebel einsetzen, um die Regierung zu politischen
Zugeständnissen zu nötigen. Die Volksvertretung, sagt man, dürfe für
die Zumutungen und Anforderungen, die man an sie stellt, auch ihrerseits
Zugeständnisse und Gegenleistungen verlangen.
Es ist zu bezweifeln, daß der Reichstag so verhängnisvollen Ratschlägen
folgen werde, aus dem einfachen Grunde, weil er damit seine
Pflichten gegen den Bund selbst bei Seite setzen und das deutsche Volk
in seinen Interessen schädigen würde.
Die Regierung stellt für sich selbst und für die Stärkung ihrer
Machtbefugnisse keine „Zumutung“ an den Reichstag; alle ihre Vorlagen
haben einzig und allein das Interesse des Bundes und seiner
fruchtbringenden Entwickelung, die Wohlfahrt und die Macht des deutschen
Volkes zum Ziele. Ebenso wie die Regierung hiermit nur ihre verfassungsmäßige
Pflicht erfüllt, so wird es der Reichstag als seine un-