Volltext : Der Deutsche Reichstag.

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Nicht  zwei  Jahre  sind  verflossen,  seitdem  die  Verfassung  besteht,
  —  und  doch  sucht  man  die  Regierung  jetzt  zu  einem  Verhalten
zu  drängen,  welches  mit  jener  Vertragstreue  im  Widerspruch  stände:
man  verlangt,  daß  Preußen  sein  Uebergewicht  im  Bundesrate  geltend
mache,  um  nach  dem  Belieben  der  Mehrheit  des  Reichstages  die  Befugnisse
  der  Bundesgesetzgebung  auf  Gebiete  auszudehnen,  welche  nach
jener  früheren  Vereinbarung  davon  ausgeschlossen  sein  sollten,  —  man
fordert  Umgestaltung  der  Bundesverfassung,  durch  welche  die  Stellung
der  Einzelstaaten  weit  unter  das  vertragsmäßig  festgestellte  Maß  herabgedrückt
  würde.

Besonnene  Stimmen  unter  den  Liberalen  selbst  verhehlen  nicht  das
Bedenkliche  dieses  Unternehmens;  mit  Recht  weisen  sie  darauf  hin,  daß
die  verbündeten  Regierungen  „den  Schutz  der  Bundesverfassung  auf
ihrer  Seite  haben",  und  daß  sie  zugleich  auf  die  Vertragstreue  der
Krone  Preußens  rechnen  können,  deren  Träger  nicht  geneigt  sein  wird,
an  dem  Pakte  zu  rütteln,  welchen  er  vor  erst  zwei  Jahren  geschlossen
  hat.“

Ungeachtet  dieser  Schwierigkeiten  glaubt  jedoch  die  liberale  Partei
ihre  Forderungen  zur  Geltung  bringen  und  dem  Bundeskanzler,  wie
dem  Bundesrate  politische  Zugeständnisse  abringen  zu  können.  Die
nationalliberalen  Blätter  mahnen  ihre  Parteigenossen,  „die  Hebel  am
rechten  Flecke  anzusetzen  und  die  Gelegenheit,  wo  man  den  Reichstag
nötig  brauche,  nicht  ungenutzt  vorüber  zu  lassen.“  Sie  weisen  ausdrücklich
  auf  die  Marine-Anleihe  und  auf  andere  Forderungen  hin,  welche
die  Regierung  zur  Befriedigung  dringender  Bedürfnisse  des  Bundes
stellen  muß;  bei  diesen  unvermeidlichen  Forderungen  solle  die  liberale
Partei  ihrerseits  die  Hebel  einsetzen,  um  die  Regierung  zu  politischen
Zugeständnissen  zu  nötigen.  Die  Volksvertretung,  sagt  man,  dürfe  für
die  Zumutungen  und  Anforderungen,  die  man  an  sie  stellt,  auch  ihrerseits
  Zugeständnisse  und  Gegenleistungen  verlangen.

Es  ist  zu  bezweifeln,  daß  der  Reichstag  so  verhängnisvollen  Ratschlägen
  folgen  werde,  aus  dem  einfachen  Grunde,  weil  er  damit  seine
Pflichten  gegen  den  Bund  selbst  bei  Seite  setzen  und  das  deutsche  Volk
in  seinen  Interessen  schädigen  würde.

Die  Regierung  stellt  für  sich  selbst  und  für  die  Stärkung  ihrer
Machtbefugnisse  keine  „Zumutung“  an  den  Reichstag;  alle  ihre  Vorlagen
  haben  einzig  und  allein  das  Interesse  des  Bundes  und  seiner
fruchtbringenden  Entwickelung,  die  Wohlfahrt  und  die  Macht  des  deutschen
Volkes  zum  Ziele.  Ebenso  wie  die  Regierung  hiermit  nur  ihre  verfassungsmäßige
  Pflicht  erfüllt,  so  wird  es  der  Reichstag  als  seine  un-