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Altersgrenze., Bezeichnung der Behörde,
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Bezeichnung Bezeichnung is n el7her koche 9 sdsre
der der Stellen, welche vorzugs- .. Z -
« « » » anwärter in den VakanzanmeldungenBemerkungen
weise mit Militäranwärtern berücksichtigt andere Anstellungsbehörden
Eisenbayhn. al
zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
2. Mühlhausen-Ebelebener Eisen.]Wie zu 1. 40 Jahre. Vorstand der Eisenbahngesell-Wie zu 1.
bahn (für die sachsen-coburg schaft Mühlhausen-Ebeleben
und gothaische Strecke). zu Mühlhausen i. Thür.
3. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn (fürExpeditionsdiätar, Schaffner,35 Betriebsverwaltung Thürin-
die sachsen-coburg und gothaische
Strecke). zolhaisch
. Deffau-Wörlitzer Eisenbahn.
. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn.
. Nauendorf-Gerlebogker Eisenbahn
(für die anhaltische Strecke).
Weichensteller, Bahnwärter.
XIV. Herzogtum Anhalt.
Subaltern= und Unterbeamte.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Eine Alters-
grenze ist nicht
festgesetzt.
Eine Allters-
grenze ist nicht
festgesetzt.
40 Jahre.
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Betriebsverwaltung der
Dessau-Wörlitzer Eisen-
bahn zu Dessau.
Vorstand der Gernrode Harz-
geroder Eisenbahngesell-
schaft zu Ballenstedt.
Direktion der Nauendorf-
Gerlebogker Eisenbahnge-
sellschaft zu Berlin.
XV. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
. Arnstadt-Ichtershausener Eisen-
bahn.
Greußen-Ebeleben-Keula.
Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn.
. Ilmenau-Großbreitenbacher
Eisenbahn.
. Mühlhausen - Ebelebener Eisen.
bahn (für die schwarzburg-sonders-
hausensche Strecke).
Weichensteller,
Bahnwärter.
Schaffner,
Subaltern- und Unterbeamte.
Weichensteller, Schaffner.
Stationsdiätar,
steller, Schaffner.
Subaltern- und Unterbeamte.
Weichen-
40 Jahre.
40
40
40 ôJ
40
Betriebsverwaltung Thürin-
zHgischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
zu Mühlhausen i. Thür.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatödienst be-
stehenden oder noch
u erlassenden Be-
stimmungen sinn-
bemäß zur Anwen-
ung zu bringen.
Bei der Besetzung
sind bis zum Er-
lasse reichsgesetz-
licher Bestimmun-
en die für den
taatödienst be-
stehenden oder
noch zu erlassenden
Vorschriften sinn-
gemä# zur Anwen-
ung zu bringen
Wie zu 1.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn“
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.
Wie zu 1.
87°“