Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Muster 17. 
  
(Seite 1.) 
Steuerkarte 
gültig für Aufenthaltstage im Inlande während der Zeit 
vom 19 bis zum 19 
ausgestellt für 
zu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge: 
(Art und Betriebsart des Fahrzeugs): 
(BSesondere Kennzelchen: Fabrikmarke, Pferdekrifte, Eigengewicht) 
Diese Steuerkarte fist bei der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen und bPlitzen stets 
Lur Beachtun „ mitzuführen und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Pollzeibesamten auf Verlangen vorzu- 
9. zeigen. Sie mus bet jedem Greuzasibertritte zur Bescheinigung des Ein- oder Ausganges dem Grenz- 
zollamte vorgelegt werden. 
(Seite 2.) 
Von ist die 
; Reichsstempelabgabe für das vorseitig beschriebene Krafifahrzeug auf die Goltigkeitsdauer dieser 
Karte mit M. Pt. 
3 in Buchstaben: M. Pl. 
2 entriehtet worden. 
— Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte Nr. der Bezirksliste 
de in — Eine Abgabe war 
  
hierbei nicht zu erheben. — 
t den 19 
Nr. der Bezirksliste. Amts- 
„ stempel- (Hebestelle) 
Nr. des Einnahmebuchs. abdruck. 
(Unterschriften) 
11
	        
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