Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Znnern. 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und SZVuchhandlungen. 
XXXIV. Jahrgang. Nr. 52. 
Inhalt: 1. Koufulatwesen: Ernennungen: — Ermächti- heit der Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zoll- 
  
  
  
Berlin, Freitag, den 24. August 1906. 
  
  
  
  
  
  
  
gungen zur Vornahme von Zioilstandsakten; — tarifgesetes vom 25. Dezember 1902 erteilten 12e 
Exequaturerleiinng Seile 1141 fertigungsbefugnissen 
. . Anderung des Verzeichnisses der zur Zusammen- 
2. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs setzung des allgemeinen Branntwein - Denaturierungs- 
für die Zeit vom 1. April bis Ende Juli 1906. 114142 mittels ermächtigten Gewerbsanstaltern 1145 
3. Zoll- und Steuerwesen: Verzeichnis der in Italien, Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen 
Osterreich-Ungarn und Frankreich zur Ausstellung von der Zoll- und Steuerstellen . 1s145 
Zeugnissen über die chemische Untersuchung von Ver- 4. Instizwesen: Ergänzung des Verzeichnisses derjenigen 
schnittweinen und Verschnittmosten ermächtigten wissen- Behörden, an welche Ersuchen um Einziehung von 
schaftlichen Anstalten und weintechnischen Beamten 1143 Gerichtskosten zu richten ind 1146 
Veränderungen in den von den obersten Landes- 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
finanzbehörden den Zoll= und Steuerstellen in Gemäß- Reichsgebiet.... 1147 
  
  
1. Konsulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ständigen Hilfsarbeiter im 
Auswärtigen Amte, Legationsrat Rnipping, zum Konsul in Tientsin zu ernennen geruht. 
Seine Moajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Bankdirektor Paul Beer zum Konsul 
in La Paz (Bolivien) zu ernennen geruht. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Vizekonsulats in Mombassa, Dolmetscheraspiranten Zintgraff, ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 
1875 für den Amtsbezirk des Vizekonsulats, soweit dieser Gebiet des Sultanats Zanzibar umfaßt, die 
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die 
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger in Bogatä, Legationssekretär Kracker von Schwartzenfeldt, ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 
1875 für das Gebiet der Republik Columbien die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze stehenden Schweizern vorzunehmen 
und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
	        
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