Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Muster  D.
(Einsuhrscheinordnung  §  16)

 

Nachweisung

des
ramts  zu.
betreffend
die  für  die  Hälfte  des  Monats  19

zu  erteilenden  Einfuhrscheinc.

Anleitung  für  den  Gebrauch.

1.  Für  die  Eintragung  sind  die  Anmeldungen  zuerst  nach  den  Namen  der  Anmelder  und  sodann  nach  den  Nummern  des
Abfertigungsbuchs  zu  ordnen.

2.  Sind  Einfuhrscheine  für  Müllerei=  oder  Mälzereierzeugnisse  sowie  für  Rüböl  beantragt,  so  ist  in  Spalte  13  das  Reingewicht
  (Eigengewicht  des  Rüböls)  und  die  Art  dieser  Erzeugnisse  (Ausbeuteklasse,  bei  Rüböl  auch,  ob  roh  oder  gereinigt
und  spezisisches  Gewicht)  nachrichtlich  zu  vermerken.

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