Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 405 — 
D. Anweisung für die zollamtliche Abfertigung von Mineralöl 
nach dem Raumgehalte. 
Für die Verzollung von gereinigten, zu Beleuchtungszwecken geeigneten Mineralölen nach 
dem Raumgehalte hat die Ermittelung der Litermenge bei 15°% C. zu erfolgen: 
J. durch Berechnung aus dem Eigengewicht und der Dichte bei 15° C. 
oder 
2. durch Vermessung 
oder 
3. auf Grund einer amtlichen Eiche. 
Zu 1. Das Eigengewicht der Mineralöle ist nach § 15 der Bestimmungen über die 
Zollbegünstigung der Mineralöle (s. unter B) zu ermitteln. Demnächst ist mittels des geeichten 
Thermoaräometers die scheinbare Dichte und der Wärmegrad des Oles festzustellen und daraus 
die Dichte desselben bei 15°% C. mittels der Tafel 1 zu den Bestimmungen über die Zollbehandlung 
der Mineralöle zu ermitteln. Die Tafel 2 zu diesen Bestimmungen egibt sodann die dem 
Eigengewicht und der Dichte bei 15% C. entsprechende Litermenge bei 150° C. 
Zu 2. Nach der Vermessung des Oles wird mittels des geeichten Thermoaräometers die 
scheinbare Dichte und der Wärmegrad bestimmt und demnächst mit Hilfe der Tafel 3 die Liter- 
menge bei 150 C. ermittelt, welche dem durch Vermessung festgestellten Raumgehalte, der scheinbaren 
Dichte und dem Wärmegrade des Oles entspricht. 
Zu 3. Nachdem die Literzahl auf Grund der amtlichen Eiche festgestellt ist, wird nach 
Maßgabe der Bestimmung unter 2 verfahren. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.