Full text : Der Deutsche Reichstag.

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verhaftet  werden  dürfen  und  daß  wahrheitsgetreue  Berichte  über  Parlamentsverhandlungen
  straffrei  sind.  Ungleich  wichtiger  aber  als  derartige
  Einzelheiten  war  die  fundamentale  Umgestaltung,  welche  der  ursprüngliche
  Verfassungsentwurf  durch  die  Aenderungen  des  Reichstags
an  den  Bestimmungen  über  das  Militärwesen  und  das  Budget  sowie
durch  die  Hinzufügung  der  Verantwortlichkeit  des  Bundeskanzlers
erfuhr.

Nach  der  ersten  Lesung  waren  nur  zwei  Punkte  übrig  geblieben,
in  welchen  ein  ungelöster  Widerspruch  zwischen  dem  konstituierenden
Reichstag  und  den  Regierungen  bestand.  Bei  der  ersten  Lesung  war
das  Pauschquantum  für  das  Heer  lediglich  als  Provisorium  bewilligt
und  für  die  Zeit  nach  Ablauf  desselben  keinerlei  Vorkehr  getroffen,  so
daß  von  da  an  über  das  Kriegsbudget  in  Ausgaben  und  Einnahmen
frei  durch  den  Reichstag  zu  beschließen  gewesen  wäre.  Die  Regierungen
lehnten  die  daraus  für  die  Existenz  des  Bundesheeres  entstehende  Un—
sicherheit  unbedingt  ab  und  nach  lebhaften  Verhandlungen  gelang
schließlich  eine  Verständigung  dahin,  daß  die  Feststellung  der  Ausgaben
für  das  Heer  künftig  durch  das  Budget,  also  unter  Mitwirkung  des
Reichstages  unter  Zugrundelegung  der  bestehenden  Heeresorganisation
erfolgen,  daß  aber  auch  nach  Ablauf  des  Provisoriums  die  Verbindlichkeit
  der  Einzelstaaten  fortdauern  solle,  für  jeden  Mann  der  in  der

Verfassung,  oder  durch  ein  späteres  abänderndes  Gesetz  festgestellten
Friedenspräsenzstärke  225  Thaler  an  die  Bundeskasse  zu  zahlen.

Der  zweite  Differenzpunkt  betraf  die  Diäten  der  Reichstagsabgeordneten,
  welche,  bei  der  ersten  Lesung  angenommen,  bei  der  zweiten
in  der  That  nur  mit  Rücksicht  auf  das  unbedingte  Verlangen  der
Regierungen,  welche  sonst  den  Entwurf  nicht  annehmen  zu  können
erklärten,  von  nicht  wenigen  Votanten  mit  Hintansetzung  ihrer  persönlichen
Ueberzeugung  gestrichen  wurden;  übrigens  darf  zur  richtigen  Würdigung
dieses  Mißerfolgs  des  Reichstages  nicht  außer  acht  gelassen  werden,
daß  unter  den  Parteien,  welche  die  Mehrheit  für  die  Verfassung
bildeten,  von  Anfang  an  nicht  wenige,  namentlich  so  ziemlich  alle  Konservativen,
  geschlossen  gegen  Diäten  waren.  Die  eigentlichen  Urheber
der  maßvollen  und  doch  so  tief  eingreifenden  Aenderungen  an  dem
ursprünglichen  Entwurf  der  Bundes-(Reichs-)Verfassung  waren  die  Nationalliberalen:
  im  wesentlichen  in  gleicher  Richtung,  bald  sie  unterstützend,
  bald  zwischen  ihnen  und  der  Regierung  vermittelnd  wirkten
die  gemäßigten  Konservativen,  namentlich  die  Gruppe,  welche  später  die
Reichspartei  bildete.  Der  Fortschritt  und  die  Partikularisten,  die  damals  vorhandenen
  Keime  des  späteren  Centrums,  bemühten  sich  darum,  daß  sog.