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verhaftet werden dürfen und daß wahrheitsgetreue Berichte über Parlamentsverhandlungen
straffrei sind. Ungleich wichtiger aber als derartige
Einzelheiten war die fundamentale Umgestaltung, welche der ursprüngliche
Verfassungsentwurf durch die Aenderungen des Reichstags
an den Bestimmungen über das Militärwesen und das Budget sowie
durch die Hinzufügung der Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers
erfuhr.
Nach der ersten Lesung waren nur zwei Punkte übrig geblieben,
in welchen ein ungelöster Widerspruch zwischen dem konstituierenden
Reichstag und den Regierungen bestand. Bei der ersten Lesung war
das Pauschquantum für das Heer lediglich als Provisorium bewilligt
und für die Zeit nach Ablauf desselben keinerlei Vorkehr getroffen, so
daß von da an über das Kriegsbudget in Ausgaben und Einnahmen
frei durch den Reichstag zu beschließen gewesen wäre. Die Regierungen
lehnten die daraus für die Existenz des Bundesheeres entstehende Un—
sicherheit unbedingt ab und nach lebhaften Verhandlungen gelang
schließlich eine Verständigung dahin, daß die Feststellung der Ausgaben
für das Heer künftig durch das Budget, also unter Mitwirkung des
Reichstages unter Zugrundelegung der bestehenden Heeresorganisation
erfolgen, daß aber auch nach Ablauf des Provisoriums die Verbindlichkeit
der Einzelstaaten fortdauern solle, für jeden Mann der in der
Verfassung, oder durch ein späteres abänderndes Gesetz festgestellten
Friedenspräsenzstärke 225 Thaler an die Bundeskasse zu zahlen.
Der zweite Differenzpunkt betraf die Diäten der Reichstagsabgeordneten,
welche, bei der ersten Lesung angenommen, bei der zweiten
in der That nur mit Rücksicht auf das unbedingte Verlangen der
Regierungen, welche sonst den Entwurf nicht annehmen zu können
erklärten, von nicht wenigen Votanten mit Hintansetzung ihrer persönlichen
Ueberzeugung gestrichen wurden; übrigens darf zur richtigen Würdigung
dieses Mißerfolgs des Reichstages nicht außer acht gelassen werden,
daß unter den Parteien, welche die Mehrheit für die Verfassung
bildeten, von Anfang an nicht wenige, namentlich so ziemlich alle Konservativen,
geschlossen gegen Diäten waren. Die eigentlichen Urheber
der maßvollen und doch so tief eingreifenden Aenderungen an dem
ursprünglichen Entwurf der Bundes-(Reichs-)Verfassung waren die Nationalliberalen:
im wesentlichen in gleicher Richtung, bald sie unterstützend,
bald zwischen ihnen und der Regierung vermittelnd wirkten
die gemäßigten Konservativen, namentlich die Gruppe, welche später die
Reichspartei bildete. Der Fortschritt und die Partikularisten, die damals vorhandenen
Keime des späteren Centrums, bemühten sich darum, daß sog.