Muster 23
(Ausf.-Best. § 96).
Bundesstaat:
Verwaltungsbezirk (für Preußen): Hauptamtsbezir:..
Einsendungsfrist 1. August.
Pranstoffverbrauch, Vier- und Gssigerzengung sowie
Steuerzahlung der einzelnen Vrauereiarten
im Rechnungsjahr 19r
Anleitung.
1. Die von den Hauptämtern aufzustellende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von der Direktiv-
behörde aufszustellende den ganzen Direklivbrzirk (Bundesstaat) zu umfassen.
2 Die Ziffern 1 bis 3 und 5 der Anleilung auf Muster 22 sinden Anwendung.
8. Die Angaben in Spalten 1 bis 15 find den Brausteuer-Gegeubuchern und, soweit sic in diesen nicht enthalten
sind, den Einmaischungsbüchern, Steuerbüchern und Zuckerverwendungsbüchern zu entnehmen. Das von den Haustrunk-
bereitungsanstalten (Abschnitt IX) verwendete Malz ist in Spalte 4, der von ihnen verwendeke Zucker in Spalte 10 einzutragen.
4. In Spalte 16 sind die Beträge einzutragen, die für alles aus den in Spalle 1 und 2 nachgewiesenen Brauereien
stammende und ausgeführte Bier vergütet worden sind, also einschließlich der an Nichlbrauer des eigenen oder eines
anderen Bezirkes gezahlten Vergütungen. Die Beträge sind den „endgültigen Berechnungen der Brausteuer ergülungen
/ 18 der Brausteuer-Vergütungsordnung)" zu entnehmen.