— 127 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beriehen durch alle Vostanstalten und ZBLuchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. April 1910. Nr. 17.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuerwesen: Zulassung eines Steuern und Gebühren sowie der Einnahmen der
zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen, nicht Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung und der
gehobelten usw. Brettern aus Erlenholz Seite 177 Reichs = Eisenbahnverwaltung für die Zeit vom
Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs 1. April 1909 bis zum Schluße des Monats März
*WF ausländischem Papier zur Herstellung von Fahr- 1910 128
eieen 27
2. Finanzwesen: Nachweisung der zur Anschreibung * 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
langten Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen, Reichsgebiete Z 130
1. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. März d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines
zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen, nicht gehobelten usw. Brettern aus Erlen-
holz — Tarifnummer 76 — zur Herstellung von Rahmenleisten — Tarifnummern 629
und 631 — die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. März d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines
zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischem Papier der Tarifnummer 655 zur
Herstellung von Fahrscheinen, zu Blöcken vereinigt, — Tarifnummer 670 — die Voraus-
setzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. .