Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Muster 15 
(Tabaksteuerordnung § 37). 
Hauptamtsbezirk enlaz. Tabak-Abrechnungsbuch Nr. 117. 
Hebebezirk Schedt. 
Tabaksteuerberechnung. 
Der Tabakpflanzer, Herr Georg Huber in Dambach, hat von dem am 30t# Wovember 1912 
zur amtlichen Verwiegung vorgeführten Tabak 
a) — Eg Grumpen, 
b) 798.40 = Tabakblätter zum Steuersatze von 57 , 
c) 23.654 " " " 45, 
zusammen 82405 kg 
zur Aufbewahrung zurückgenommen. 
Die Steuer hierfür im Betrage von 
a) — A, 
b) 564% 
c) 9,20 
zusammen 593 M 
ist nach § 25 des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 bei der erstmaligen Veräußerung des Tabaks, 
spätestens jedoch am 15. Juli 1913 bei dem unterzeichneten Sollamt einzuzahlen, sofern nicht Stun- 
dung bewilligt oder der Tabak zur Ausfuhr über die Zollgrenze oder zur Aufnahme in eine Nieder- 
lage abgefertigt wird. 
Schrceck, den Iteu Deæember 1912. 
Königliches Zollamt. 
Kloss (Unterschrift.)
	        
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