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In den Mustern 18 bis 23b
ist jedesmal statt „Kontingentschein“ zu setzen:
„Gutschein“".
Zu Muster 18.
a) Auf der ersten Seite sind die Worte „Daß die zum höheren Verbrauchsabgabensatz abge-
fertigten Alkoholmengen auf das Kontingent der Brennereien“ zu ersetzen durch:
„Daß die zum allgemeinen Verbrauchsabgabensatz abgefertigten Alkoholmengen auf
das Kontingent der Brennereien oder die zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze
herstellbaren Alkoholmengen“;
b) die Spalten 6 und 7 werden ersetzt durch:
Die zum allgemeinen Verbrauchs-
abgabensatz
abgefertigte Alkoholmenge
ist auf das Kon-
statt zum tingent Pvver die
aking-• zu einem ermäßig-
ermäßig ten Verbrauchs-
7 abgabensatze her-
ten Satze beträgt stellbare Alkohol=
menge angeschrie-
von ben im Abnahme-
Hauotbuch unter
A. 7: . Abteilung und Nr.
6 6 7
Im Muster 20
sind die Worte „zu dem höheren“ bis „niedrigeren Verbrauchsabgabensatzes“ zu ersetzen durch:
„statt zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze zu dem allgemeinen Verbrauchs-
das Kontingent seiner Brennerei
abgabensatz abfertigen und auf die in seiner Brennerei zu einem ermäßigten Ver-
anrechnen lassen. Der Branntwein ist
brauchsabgabensatze herstellbare Alkoholmenge
infolgedessen“.
Im Muster 21
ist statt „Kontingentscheinbuch“ zu setzen:
„Gutscheinbuch“.
In den Mustern 23, 23à (Sp. 3/4) und 23b
ist statt „Kontingentswert“ zu setzen:
„Steuerermäßigungswert“.
Statt „Kontingentswert-Aufrechnungsbuch“ ist zu setzen
im Muster 23 a: „Aufrechnungsbuch über Steuerermäßigungswert“,
im Muster 23b: „Aufrechnungsbuch“.
Im Muster 23 erhält
a) die Anleitung zum Gebrauche folgende Fassung:
1. Für jede Brennerei, auf die das Aufrechnungsverfahren Anwendung findet,
ist eine besondere Abteilung anzulegen. Die Abteilungen sind mit fortlaufenden
Nummern zu versehen; diese sind während des ganzen Betriebsjahrs beizubehalten.
2. Die Eintragungen in die Spalten 1 bis 4 haben in Ubereinstimmung mit
den vom Brennereibesitzer übergebenen Aufrechnungsbestätigungen in unmittelbarem
90“