Versorgung der Dispensir-Anstalt. mit Arzneien, Verbandmitteln u. s. w. 837
haben. Zur Entnahme aus Drognen-Handlungen würden jedoch nur ganze folia sennae
und ganze Rhabarber geeignet sein, da gesetzlich zerschnittene und pulverisirte Vegetabilien
von Droguisten nicht debitirt werden dürfen. — Indem ich den Herren General-Aerzten
des 3., 4., 5., B., 7. und 8. Armee-Korps in der Anlage die hierauf bezüglichen
Nachweisungen eohent mittheile, ersuche ich Sie, hiernach gefälligst das Weitere
anzuordnen, und den betrefleuden Apothekern von den hier im Extrakte beigefügten
weiteren Monita des Revisors zu ihrer Kenntniss Mittheilung machen zu lassen, event.
zur Begegnung der häufig vorgekommenen Lieferung der wohlfeileren ungeschälten
Süssholzwurzel durch einen Cirkular-Erlass an simmtliche Lazareth-Kommissionen Ihres
Korps-Bereichs anordnen zu wollen, dass dem Lieferanten eröffnet werde, wie bei Forderungen
von radix liquiritiae stets die geschälte russische Sorte zu liefern und daher
such nur diese Sorte von der Dispensir-Anstalt anzunehmen sei. Da in Folge der
Aufräumung der Arzneien der Belagerungs-Lazareth-Depots noch auf mehrere Jahre
Opiu ulv. und Opiumtinktur vorhanden ist, so würden diese beiden Gegenstände
nicht & anzukaufen, sondern nach wie vor aus den betreffenden Arznei-Reserven zu entnehmen
sein. — Damit den Volontär-Pharmaceuten die Gelegenheit gegeben werde,
gewisse Arzneimittel auf chemischem Wege mit Reagentien prüfen zu können, erscheint
es zur Förderung der Sache Dispensir-Anstalten, bei denen
Volontär-Pharmaceuten fungiren, zu Srmichtigen eirca 6 (laut späterer Bestimmung 172)
kleine Probirgläschen und ein dazu gehöriges kleines Holzgestoll (ursprünglich sollte
ein Blechgestell beschafft werden) anzuschaffen und die zur Prüfung nöthigen Reagentien
(cfr. Standgefässe im Utonsilien-Etat), insoweit sie in der Dispensir-Anstalt
nicht vorhanden, in kleinen Mengen aus der Stadtapotheke anzukaunfen. Ferner liegt
es in der Absicht, für die Volontär-Pharmaceuten eine (noch nicht erschienene) ausfübrliche
Dienst-Instruktion auszuarbeiten, welche Ew. etc. zuvor vorgelegt werden
wird, and wird bei Bearbeitung der neuen Militär-Pharmakopoe daranf Bedacht genommen
werden, bei gewissen Arzneimitteln die Kennzeichen der Güte, den Alkaloid- resp.
Harz-Gehalt, welchen eine reelle China, Opium, Jalapa entbalten muss, und kurze
Prüfungs-Metheden anzugeben, um so auch auf diese Weise verbessernd auf die Kontrole
der Arzneien hinzuwirken und gewisse Anhaltspunkte für die Prüfung zu geben. —
30. (Cirkular an die General-Äerzte vom 1. Juni 1861.) In meinem Erlass an
die Herren Korps-General-Aerzte vom 4. December 1810 ist in Bezng auf die für die
Haupt-Dispensir-Anstalt des Korps angeordnete Beschaffung von gewissen Arzneigegenständen
aus Droguen-Handlungen und pharmaceutischen Fabriken ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht worden, dass von den in jenem Erlass namhaft gemachten Arsneien
zur Entnahme ans Droguen-Handlungen jedoch nur die ganzen Folia sennae und
die ganze Rhabarber geeignet seien, weil von den Droguisten geschnittene und pulverisirte
Vegetabilien, mit Ausnahme derer, welche in der betreffenden gesetzlichen Verordnung
biervon ausgeschlossen sind, nicht debitirt werden dürfen, auch die Güte
einer Drogue sich in der Regel nur in ganzer Form genügend beurtheilen lasse, wie
dies namentlich bei der China, deu fol. sennae und der Rhabarber der Fall ist, wobei diesseitig
vorausgesetzt worden ist, dans die zur Bereitung von Dekokten und Infusionen erforderlichen
kleinen Quantitäten von Rhabarber entweder mit dem Messer geschnitten
oder in dem den Dispensir-Anstalten gewährten eisernen Handmörser gröblich kontundirt
werden können, während die fol. sennae in vielen Dispensir-Anstalten in ungeschnittener
Form zu Infusionen verwendet werden. Dennoch sind nun, wie zu meiner
Kenntnis gekommen, jener Bestimmung ganz zuwider, in einigen Dispensir-Anstalten
Folia sennae in geschnittener und Radix rhei in einer gröblichen Pulverform, also
letztere sogar in einer Form, die das Erkennen der Güte der Drogue fast unmöglich
macht, und selbst fol. sennae in feiner Pulverform aus Droguen-Handlungen angekauft
worden. Ich sehe mich dieserhalb veranlasst, Euer Hochwohlgeboren ergebenst zu ersuchen,
die Dispensir-Anstalt auf die Unstatthaftigkeit eines solchen Verfahrens besonders
aufmerksam zu machen, und die Entnahme von zerschnittenen oder pulverisirten
Arzneigegenständen aus Droguen-Handlungen auf da« Strengste zu untersagen, event,
gefälligst anzuordnen, dass da, wo derartige Gegenstände in geschnittener oder pulverisirter
Form angeschafft werden sollen, sie immer nur aus pharmaceutischen Fabriken
entnommen werden und der Lazareth-Kommission, in Ermangelung anderer zuvorlässiger
Bezugsquellen, zur Entnahme derselben die pharmaceutische Fabrik von Riedel
und von Coebn hierselbst, Tromsdorf in Erfurt, Monheim in Aachen, namhaft zu machen.
Dabei wird es jedoch stets Sache des Vorstandes der Dispensir-Anstalt bleiben, sich
bei der Annahme durch eine strenge Prüfung von der guten Beschaffenheit des Empfangenen
Veberzougung zu verschaffen. Ferner ersuche ich Ew. etc., die Dispensir-Anstalten
im Allgemeinen anzuweisen, nur die vorzüglichere Sorte Bennesblätter „die
alexandrinischen“ zu fordern und in den Dispensir-Anstalten zu führen, weil in
dem Entwurfe der neuesten Landes-Pharmakopoe nur diese Sorte in derselben Auf-