— . 101. —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Neichsamt des Innern.
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Zu bezielfen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen zum Jahrespreise von 8..
Nrr. 18.
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Bekannt- 3. Zoll= und Steuerwesen: Anderung im Verzeichnis der
machung über Mistbeetkartoffeen . Seite 101 zur Zusammensetzung des allgemeinen Vergällungs-
2. Militärwesen: Berichtigng 102 mittels ermächtigten Gewerbeanstalten 102
XIIV. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 28. April 1916.
–. S —
1. Handels- und Gewerbewesen.
Bekanntmachung
über Mistbeetkartoffeln. Vom 20. April 1916.
Auf Grund der §§ 1, 2 und 10 der Verordnung über die Regelung der Kartoffelpreise vom
28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 711) wird folgendes bestimmt:
J.
Die in der Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die
Preisstellung für den Weiterverkauf vom 2. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 140) festgesetzten Höchst-
preise gelten nicht für solche Kartoffeln, die laut ortspolizeilicher Bescheinigung in Mistbeeten oder
ehnlichen Vorrichtungen gezogen sind und vor dem 15. Juni 1916 geerntet und verkauft werden.
1 II.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 20. April 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Freiherr von Stein.