Full text : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Der  militärische  Landesverrath.  195

ist  neu,  und  liegen  in  verschiedenen  Staaten  gegenwärtig  neue  Gesetzentwürfe
  vor.  Gesetzentwürfe  können  aber,  bevor  sie  durch  die  Allerhöchste
  Sanction  des  Staatsoberhauptes  Gesetzeskraft  erlangen,  noch
manche  Änderungen  erleiden.  Durch  diesen  Umstand  glaube  ich  jedoch
in  der  Veröffentlichung  des  vorstehenden  Aufsatzes  nicht  behindert
zu  sein.  Die  Gesetzentwürfe  über  den  militärischen  Landesverrath  in
Friedenszeiten  sind  bestimmt,  einem  wahrhaft  bestehenden  Bedürfnis
abzuhelfen  und  Lücken  in  der  bestehenden  Gesetzgebung  auszufüllen.
Es  unterliegt  daher  keinem  Zweifel,  dass  die  Gesetzentwürfe  zu  wirklichen
  Gesetzen  werden.  Was  aber  die  einzelnen  Bestimmungen  der
Gesetzentwürfe  anbelangt,  welche  noch  Änderungen  erleiden  können,
so  erscheint  es  nur  im  Interesse  der  Sache  selbst  gelegen,  dass  dieselben,
  bevor  der  Entwurf  Gesetzeskraft  erlangt,  einer  freien  wissenschaftlichen
  Erörterung  unterzogen  werden.

In  Deutschland  ist  gegenwärtig  der  militärische  Landesverrath
durch  die  §§  87—91  des  Reichs-Strafgesetzes  und  die  §§  56—61,  160:
161  des  Militär-Strafgesetzes  normiert.  Der  obbezogene  Entwurf  enthält
manche  Änderung  der  angeführten  Paragraphen  des  Reichs-Strafgesetzes
und  trifft  neue  Bestimmungen  gegen  den  militärischen  Landesverrath
und  die  Spionage  in  Friedenszeiten.

Bevor  wir  auf  die  neuere  Gesetzgebung  über  den  militärischen
Landesverrath  eingehen,  wollen  wir,  damit  der  historische  Rückblick
nicht  fehlt,  in  gedrängter  Kürze  von  der  auf  den  Gegenstand  Bezug
habenden  Gesetzgebung  früherer  Zeiten  sprechen.

Die  alten  Griechen  verstanden  es  sehr  wohl,  die  Männer  zu  ehren,
welche  sich  um  das  Vaterland  verdient  gemacht  hatten.  Die  Standbilder
großer  Feldherren  und  Helden  zierten  die  Städte,  die  Poesie  feierte  die
Verdienste  um  das  Vaterland.  Das  Andenken  jener,  welche  im  Kampfe
gegen  die  Perser  für  das  Gesammtvaterland,  für  die  Freiheit  und  den
Ruhm  Griechenlands  fielen,  oder  sich  durch  Tapferkeit  auszeichneten,
lebte  fort  von  Generation  zu  Generation.  Der  Ehrung  des  Verdienstes
um  das  Vaterland  entsprach  die  Strenge  der  Strafen  gegen  den  Verrath
  des  Vaterlandes.  Landesverräther  waren  zugleich  Verräther  der
heimischen  Götter  und  wurden  mit  dem  Tode  bestraft,  oft  wurden  auch
die  Gebeine  derselben  unbeerdigt  gelassen,  was  als  eine  noch  schärfere
Strafe  als  die  Todesstrafe  selbst  galt,  da  nach  griechischer  Auffassung
die  Seelen  der  Unbeerdigten  keine  Ruhe  fanden.  Die  Spartaner  mauerten
den  König  Pausanias,  welcher  Griechenland  dem  Perserkönig  verrathen
wollte,  in  dem  Tempel,  in  welchen  er  sich  geflüchtet  hatte,  ein,  und
gaben  ihn  dem  Hungertode  preis,  um  zu  zeigen,  dass  Landesverräther
nicht  einmal  des  Schutzes  der  Götter  theilhaftig  sind  und  in  den  Tempeln
  derselben  kein  Asyl  finden. 13*