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Vorbemerkung zu 8 bis 12: Die Beträge sind auf volle Mark abzurunden. Maßgebend
ist der Stand zur Zeit der Beendigung des Konkursverfahrens.
8. Massekosten M
darunter:
a) Gebühren des Gerichts . M
Auslagen des Gerichts .·.-
b) Vergütung des Verwalters .-
Auslagendes Verwalters... -
c) Vergutung der MitglIeder des Gläubigerausschusses
Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses
9. Masseschulden
10. Schuldenmasse ..
davon:
a) bevorrechtigte Konkursforderungen . M
b) nicht bevorrechtigte Konkursforderungen -
11. Teilungsmasse . ........ M.
(Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung dienen, werden nur in Höhe des
für diese nicht erforderlichen Betrags angesetzt.)
12. Ergebnis der Verteilung.
Es entfielen:
a) auf die Masseschulden M
b) auf die Massekosten . —
c)aufd1ebevorrechtigten Konkursforderungen
d) auf die nicht bevorrechtigten Konkurs-
forderungen ).
Tag der Ausfüllung:
Die Prozentzahlen
werden im Kaiser-
lichen Statestischen
Amte berechnet.
— %
%
* %
%
Bemerkungen
(auch zu den Angaben
auf der ersten Seite.)
Name des ausfüllenden Beamten:
126*