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219 Tagen war erfolgreich. Ausgedehntere Verwendung fand die Lymphe mit wenigen
Ausnahmen erst vom 40. Tage an, sie war aber auch bis zu 284 Tagen noch voll wirksam.
Nach der Ansicht des Vorstandes bleibt eine wirklich gute Lymphe — als welche er nur
eine solche bezeichnet, die nicht vor dem 4. Tag abgenommen ist — auch nach 6 bis
12 Monaten noch zuverlässig.
Aus Karlsruhe gab man auch im Berichtsjahre die Lyumphe nur ab, nachdem sie
3 bis 4 Wochen gelagert hatte. «
Von der Lymphe aus Darmstadt wird berichtet, daß ihre Haltbarkeit eine längere
Lagerung zum Zweck der Herabsetzung der Keimzahl wohl gestattete. So konnten zwei
Impfstoffnummern vom November und Dezember 1897 noch im März des Berichtsjahres,
also nach 4 bis 5 Monaten mit recht befriedigendem Erfolge benutzt werden.
Mit Schweriner Lymphe im Alter bis zu 318 Tagen (vergl. S. 13) wurden bei
Thieren im Allgemeinen sehr gute Pusteln erzielt.
Bei den in Bernburg bis zu etwa 50 Tagen nach der Abnahme vorgenommenen
Probeimpfungen ergab sich, daß in der wärmeren Jahreszeit die Schnitterfolge zurückblieben.
In einem Falle wurden im Juli mit ganz frisch verimpfter Lymphe nur 90%, und
50 Tage später mit derselben Lymphe sogar nur 75% Schnitterfolge erzielt. Eine andere
16 Tage alte Lymphe erbrachte im Juni nur 70% Schnitterfolge. Sonst waren die
Schnitterfolge durchweg besser, erreichten meist 100% auch dann, wenn die Lymphe etwa
4 Wochen alt geworden war.
In Hamburg schwankte das Alter der zu den Kälberimpfungen verwendeten Lymphe
von unmittelbarer Uebertragung von Thier zu Thier bis zu 300 Tagen. 300 Tage alte
Lymphe wirkte im März bei einem Kalbe kümmerlich, während 150 Tage alter Impfstoff bei
demselben Thiere recht gut anschlug. Einem anderen Thiere wurde 1 Tag und 154
Tage alte Lymphe getrennt verimpftz; jene wirkte vollkräftig, diese nur schwach.
Die Straßburger Lymphe, 5 Monate alt, rief im April noch gute Erfolge hervor.
Auch die Metzer Thierlymphe besaß eine Haltbarkeit von reichlich langer Dauer
(vergl. die Mittheilungen in der Tabelle auf S. 14, ferner die Angaben auf S. 18).
Krankheitszustände an Menschen nach der Impfung mit Thierlymphe.
In den Berichten von Stettin, Hannover, München, Stuttgart, Caunstatt,
Karlsruhe, Weimar, Bernburg, Lübeck und Straßburg i. E. findet sich vermerkt,
daß Fälle von krankhaften Zuständen, die auf die Impfung zurückzuführen gewesen wären,
nicht mitgetheilt werden konnten, da solche in den betreffenden Anstalten nicht bekannt oder
beobachtet wurden; der Bericht aus Königsberg i. Pr. enthält gar keine darauf bezügliche
Bemerkung.
Bei den mit Berliner Lymphe geimpften Personen haben sich nur vereinzelte
vorübergehende Beeinträchtigungen der Gesundheit feststellen lassen, und unter diesen überwiegend
die harmlosesten, nämlich die Entzündungen in der Pustelumgebung. Es wurden
5 solche Fälle angezeigt, während noch in 4 Meldekarten das Vorkommen derartiger Erscheinungen
erwähnt wurde. Außerdem wurden bekannt oder in der Anstalt beobachtet:
1 Fall von Impferythem am 9. und 10. Tage, 1 Fall von leichtem Erythem, 1 Erythem
mit Achseldrüsenschwellung; in dem Termin eines Impfarztes etwas ausgedehnte, aber nur
oberflächliche Reaktion bei Wiederimpflingen; sodann je 2 Achseldrüsenschwellungen nicht
erheblicher Art bei Erst= und Wiederimpflingen; 1 Fall von Bindegewebsentzündung mit