Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

Hiernach haben sich daher die Behörden bei vorkommenden Kontra- 
ventionsfällen und deren Bestrafung zu achten. 
Hauptquartier Neudorf, den 29sten Juni 1813. 
Friedrich Wilhelm. 
Hardenberg.