Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Schema. 
Dividendenschein ## 
zur 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Aktie W 
Inhaber dieses empfängt im Monate April 18 . aus der Gesellschaftskasse die 
für das nächstvorhergegangene Kalenderjahr festzusetzende Dividende, deren Be- 
trag öffentlich bekannt gemacht werden wird. 
Siem.) Breslau-Schweidnitz- Freiburger Eisenbahn= Gesellschaft. 
pel. 
8. 20. 
Dividenden. 
Aus den jährlichen Einnahme-Ueberschüssen werden zunächst die Zinsen der Aktien mit vier Prozent 
entnommen, so weit diese Ueberschüsse dazu hinreichen, und der Ueberrest nach Abzug des etwa zum Reserve- 
Fonds (§. 6.) zu nehmenden Betrages, wird gleichmäßig auf die Gesammtzahl der Aktlen als besondere Divi- 
denden verthellt. 
6. 21. 
Zinskoupons und Dividendenscheine. 
Mit jeder Aktie werden für eine angemessene Anzahl von Jahren Zinskoupons und Dtolden-- 
denscheine ausgerelcht, welche nach Ablauf des letzten Jahres vurch neue ersetzt werden. 
Zinskoupons und Didvidenbenscheine, welche innerhalb vier Jahren von der Verfallzeit abgerechnet 
nicht erhoben werden, oder Über veren erfolgte Amorttsatlon nicht ein rechtskräftiges Präklusionsurtel innerhalb 
desselben Zeitpunktes beigebracht wird, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.