Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

2 Sachregister. 
Amtmänner, nach der Gemelnde-Ordnung v. J1. 
Okthr. 41l. in Welklphalen angestellt, Über deren 
Dienstentlassung im Disziplinar= Strasverfahren ent- 
scheiden die Reglerungen, unter Bestätigung des Be, 
schlusses durch den Minister des Innern. (G. v. 20. 
März 44. 4 45.) S6. 
Amtsblätter, rheinische, Bekanntmachung des rechts 
krästigen Ausspruchs des Verflustes der Eigenschaft 
als Advokat oder Anwalt durch dies. (V. v. 7. Junt 
44. S. 11.) 177. 
Amtsentsetzung, (Dlenstentsehuung, Kassation) — ge- 
richtliches, resp. DisziplinareUntersuchungs, und Straf- 
verfahren wegen der mit solcher verpönten Dlenst- 
vergehungen, unter Anwendung der 55. 333. 363. u. 
36 1. Tit. 20. Thl. II. des allg. L. R. (G. v. 29. März 
A. J. 2. 3. u. A.) 77. — statt derselben, ist bei den 
im 6. 3. von der gerichtlichen Untersuckung ausgenom= 
menen Vergehen, im Dlsziplinarversahren die Ent, 
lassung aus dem Dienste auszusprechen. (ebendas. s. 
22.) 81. — zur Einleitung der gerichtlichen Unter, 
suchung wegen solcher ist der Antrag der vorgesetzten 
Provinzlal Dienstbehörde, resp. des Verwaltungschefs 
erforderlich. (ebendas. #. 5. u. 6.) 78. — nach ge- 
richtlichem Ausspruch ders. findet wegen der damit 
zusammentressenden Disziplinarvergehen ein welkteres 
Sptrafoerfahren nicht statt, sonst aber blelbt das letztere 
vorbehalten. (ebend. s. 10.) 79.— in erster Instanz dazu 
gerichtlich verurtheilt, hat norhwendig die Amtssuspen, 
sion zur Folge. (ebend. s. 54.) 88.— Bestrafung der Be- 
amten und Milltairpersonen mit Amtsentsetzung für das 
Spielen an der Splelbank zu Köthen. (V. v. 22. Dezbr. 
43.) 16. — desgl. wenn erstere an dem Sklavenhandel 
durch preuß. Kauffahrteischiffe Antheil haben. (V. v. 
8. Jull Ad. s. 7.) 401. — s. auch Dlenstentlassungen. 
Amtskautionen, deren Verwendung zur Deckung 
ermluelter Desekte bel öffentlichen Kassen und anderen 
öffentlichen Verwaltungen. (V. v. 21. Jan. 14. /. 
11. u. I2.) 54. 55. — deren Bestellung und Verhas- 
tung bel gleichzeitiger Verwaltung von Salarien, und 
Depositalkassen der aus Staatssonds unterhaltenen 
Gerschte. (A. K. O. v. 22. Dezbr. 43.) 41. 
Amtssuspension, kann gegen Beamte bet gericht, 
lichen Untersuchungen und bei einem auf Entfernung 
aus dem Amite gerichteten Disziplinarverfahren wider 
dies. stattfinden. (G. v. 29. März 44. ". 51.) 88. — 
dieselbe muß nothwendig ersolgen, wenn der Ange- 
schuldigte in der ersten gerichtlichen Instanz zur 
Amtsentsetzung verurtheilt worden ist. (ebendas. §. 54.) 
88. — Anordnungen wegen Gewéhrung der Hälfte des 
Diensteinkemmens während derselben oder des noth- 
dürftlgsten Unterhalts, der jedoch niemals die erstere 
1844. 
Amtssuspension, (Forts.) 
überstelgen darf, nach der in erster Instanz ausge- 
sprochenen Amtsentsehzung (ebendas. s. 55.) 88. — 
Bestreitung der Kosten der Stellvertretung und des 
Untersuchungs-Verfahrens aus dem inne behaltenen 
Thelle des Einkommens des Angeschuldigten (ebendafs. 
. 55.) 88. — in wie fern eine Nachzahlung des 
nicht verwendeten Theils des letztern, oder bei völll- 
ger Freisprechung die Rückzahlung des während der 
Suspension inne behaltenen Antheils erfolgen kann. 
(ebendas. # 56. u. 57.) 88. 89. — deren Verhän- 
Jung gegen Rheinische Advokaten und Anwalte wegen 
Dienstvergehen. (V. v. 7. Junt 44. 55. 11. 11—106.) 
I77. 178. — sehe auch Advokaten und Anwalte. 
Amtstitel, siehe Titel. 
Amtsverbrechen, in den Gesetzen mit Kassation oder 
Amtsentsetzung bedroht, deren Untersuchung und e- 
strafung durch die Gerichte (G. v. 29. März 41. 
K. 2. u. 29.) 77. 83. — liegt solchen jedoch nur 
Fahrlässigkelt zum Grunde, oder ist jene Strase durch 
unordentliche Lebensart verwirktk, so sind sie als Ver- 
Jehen gegen die Disziplin zu behandeln und im Dis- 
ziplinarwege mit Dienstentlassung zu ahnden. (eben- 
das. I6 3. u. 22.) 77. S1. — Anwendung der §7. 
333. 363. u 36 l. Tit. 20. Thl. II. des allg. L. R. 
rücksichtlich ders. (ebendas. 85. 3. u. 4.) 77. — Ver- 
sahren, wenn mit solchen Dienstvergehen zusammen, 
treffen. (ebendas. s. 10.) 79. — Uberweisung des 
Strafverfahrens an die Dienstbehörde, wenn in der 
gerichtlichen Untersuchung die Pflichtverletzung ulcht 
als Amtsverbrechen betrachtet wird. (ebendas. §. 11.) 
79. — ist wegen solcher ein frelsprechendes oder ein 
nicht auf die Strase der Amtsentsetzung lautendes 
Erkenntniß ergangen, so ist ein Dieziplinar, Straf, 
versahren nicht weiter zulässig. (ebendas. J. 12.) 79. 
Anhalt-Bernburg, 
Anhalt-Dessau, 
Anhalt-Köthen, 
derselben an der Addltlonal Akte zur Elbschifffahrts, 
Akte. (v. 13. Axr. 44.) 453. ff. — desgl an der 
Ubereinkunft wegen Erlasses schifffahrts, und strem- 
polizeilicher Vorschristen für die Elbe (v. 13. Apr. 
41.) 5IR. ff. — desgl. an dem Staatsvertrage mit 
Hannover über die Regullrung des runshauser 
Jolles. (v. 13. Apr. 44.) 525. f. 
Anker und Ankerketten, fremde, deren Verzol= 
lung nach den unter den Jollverelnsstaaten getroffe- 
nen Vereinbarungen (I. K. O. v. 14. Juni 44.) 181. 
Anstalten, öffentliche, in der Provinz Posen, deren 
Befrelung von der Grundsteuer. (V. v. 14. Oktbr. 
Al. (é. 13— 16.) 601—0606. 
Herzogihümer, Theilnahme 
An-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.