2 Sachregister.
Amtmänner, nach der Gemelnde-Ordnung v. J1.
Okthr. 41l. in Welklphalen angestellt, Über deren
Dienstentlassung im Disziplinar= Strasverfahren ent-
scheiden die Reglerungen, unter Bestätigung des Be,
schlusses durch den Minister des Innern. (G. v. 20.
März 44. 4 45.) S6.
Amtsblätter, rheinische, Bekanntmachung des rechts
krästigen Ausspruchs des Verflustes der Eigenschaft
als Advokat oder Anwalt durch dies. (V. v. 7. Junt
44. S. 11.) 177.
Amtsentsetzung, (Dlenstentsehuung, Kassation) — ge-
richtliches, resp. DisziplinareUntersuchungs, und Straf-
verfahren wegen der mit solcher verpönten Dlenst-
vergehungen, unter Anwendung der 55. 333. 363. u.
36 1. Tit. 20. Thl. II. des allg. L. R. (G. v. 29. März
A. J. 2. 3. u. A.) 77. — statt derselben, ist bei den
im 6. 3. von der gerichtlichen Untersuckung ausgenom=
menen Vergehen, im Dlsziplinarversahren die Ent,
lassung aus dem Dienste auszusprechen. (ebendas. s.
22.) 81. — zur Einleitung der gerichtlichen Unter,
suchung wegen solcher ist der Antrag der vorgesetzten
Provinzlal Dienstbehörde, resp. des Verwaltungschefs
erforderlich. (ebendas. #. 5. u. 6.) 78. — nach ge-
richtlichem Ausspruch ders. findet wegen der damit
zusammentressenden Disziplinarvergehen ein welkteres
Sptrafoerfahren nicht statt, sonst aber blelbt das letztere
vorbehalten. (ebend. s. 10.) 79.— in erster Instanz dazu
gerichtlich verurtheilt, hat norhwendig die Amtssuspen,
sion zur Folge. (ebend. s. 54.) 88.— Bestrafung der Be-
amten und Milltairpersonen mit Amtsentsetzung für das
Spielen an der Splelbank zu Köthen. (V. v. 22. Dezbr.
43.) 16. — desgl. wenn erstere an dem Sklavenhandel
durch preuß. Kauffahrteischiffe Antheil haben. (V. v.
8. Jull Ad. s. 7.) 401. — s. auch Dlenstentlassungen.
Amtskautionen, deren Verwendung zur Deckung
ermluelter Desekte bel öffentlichen Kassen und anderen
öffentlichen Verwaltungen. (V. v. 21. Jan. 14. /.
11. u. I2.) 54. 55. — deren Bestellung und Verhas-
tung bel gleichzeitiger Verwaltung von Salarien, und
Depositalkassen der aus Staatssonds unterhaltenen
Gerschte. (A. K. O. v. 22. Dezbr. 43.) 41.
Amtssuspension, kann gegen Beamte bet gericht,
lichen Untersuchungen und bei einem auf Entfernung
aus dem Amite gerichteten Disziplinarverfahren wider
dies. stattfinden. (G. v. 29. März 44. ". 51.) 88. —
dieselbe muß nothwendig ersolgen, wenn der Ange-
schuldigte in der ersten gerichtlichen Instanz zur
Amtsentsetzung verurtheilt worden ist. (ebendas. §. 54.)
88. — Anordnungen wegen Gewéhrung der Hälfte des
Diensteinkemmens während derselben oder des noth-
dürftlgsten Unterhalts, der jedoch niemals die erstere
1844.
Amtssuspension, (Forts.)
überstelgen darf, nach der in erster Instanz ausge-
sprochenen Amtsentsehzung (ebendas. s. 55.) 88. —
Bestreitung der Kosten der Stellvertretung und des
Untersuchungs-Verfahrens aus dem inne behaltenen
Thelle des Einkommens des Angeschuldigten (ebendafs.
. 55.) 88. — in wie fern eine Nachzahlung des
nicht verwendeten Theils des letztern, oder bei völll-
ger Freisprechung die Rückzahlung des während der
Suspension inne behaltenen Antheils erfolgen kann.
(ebendas. # 56. u. 57.) 88. 89. — deren Verhän-
Jung gegen Rheinische Advokaten und Anwalte wegen
Dienstvergehen. (V. v. 7. Junt 44. 55. 11. 11—106.)
I77. 178. — sehe auch Advokaten und Anwalte.
Amtstitel, siehe Titel.
Amtsverbrechen, in den Gesetzen mit Kassation oder
Amtsentsetzung bedroht, deren Untersuchung und e-
strafung durch die Gerichte (G. v. 29. März 41.
K. 2. u. 29.) 77. 83. — liegt solchen jedoch nur
Fahrlässigkelt zum Grunde, oder ist jene Strase durch
unordentliche Lebensart verwirktk, so sind sie als Ver-
Jehen gegen die Disziplin zu behandeln und im Dis-
ziplinarwege mit Dienstentlassung zu ahnden. (eben-
das. I6 3. u. 22.) 77. S1. — Anwendung der §7.
333. 363. u 36 l. Tit. 20. Thl. II. des allg. L. R.
rücksichtlich ders. (ebendas. 85. 3. u. 4.) 77. — Ver-
sahren, wenn mit solchen Dienstvergehen zusammen,
treffen. (ebendas. s. 10.) 79. — Uberweisung des
Strafverfahrens an die Dienstbehörde, wenn in der
gerichtlichen Untersuchung die Pflichtverletzung ulcht
als Amtsverbrechen betrachtet wird. (ebendas. §. 11.)
79. — ist wegen solcher ein frelsprechendes oder ein
nicht auf die Strase der Amtsentsetzung lautendes
Erkenntniß ergangen, so ist ein Dieziplinar, Straf,
versahren nicht weiter zulässig. (ebendas. J. 12.) 79.
Anhalt-Bernburg,
Anhalt-Dessau,
Anhalt-Köthen,
derselben an der Addltlonal Akte zur Elbschifffahrts,
Akte. (v. 13. Axr. 44.) 453. ff. — desgl an der
Ubereinkunft wegen Erlasses schifffahrts, und strem-
polizeilicher Vorschristen für die Elbe (v. 13. Apr.
41.) 5IR. ff. — desgl. an dem Staatsvertrage mit
Hannover über die Regullrung des runshauser
Jolles. (v. 13. Apr. 44.) 525. f.
Anker und Ankerketten, fremde, deren Verzol=
lung nach den unter den Jollverelnsstaaten getroffe-
nen Vereinbarungen (I. K. O. v. 14. Juni 44.) 181.
Anstalten, öffentliche, in der Provinz Posen, deren
Befrelung von der Grundsteuer. (V. v. 14. Oktbr.
Al. (é. 13— 16.) 601—0606.
Herzogihümer, Theilnahme
An-