Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Direktivbezirk-  Muster  6.

(§.  3  der  Vorschriften  über  die  Branntwein-Hauptamtsbezirk

  Statistik.)


2.  In  den  Spalten  A 1  bis  5,  B  1  bis  3  und  10  bis  16  sowie  C 1  bis  17  sind  die  Einnahmen  nach  den  Einnahme-Betriebsjahr

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Erhobene  und  vergütete  Branntweinsteuer.

Anleitung  zum  Gebrauche.

1. Die  von  den  Hauptämtern  vorzulegende  Nachweisung  hat  sich  auf  den  ganzen  Hauptamtsbezirk,  die  von  den
Direktivbehörden  bis  zum  20.  Dezember  einzusendende  auf  den  ganzen  Direktivbezirk  zu  beziehen.

büchern,  einschließlich  der  Nacherhebungen  und  abzüglich  der  Erstattungen  für  unrichtige  Erhebungen  u.  s.  w.,  in  den
Spalten  A 6,  B  4  und  5  sowie  C  18  sind  die  im  Lause  des  Betriebsjahrs  wirklich  gezahlten  Steuervergütungen  bezw.
die  Beträge  der  auf  zu  entrichtende  Branntweinsteuer  in  Anrechnung  gekommenen  Vergütungsscheine  und  Kontingentscheine
  anzugeben  in  Uebereinstimmung  mit  den  vierteljährlichen  Einnahme-Uebersichten.

3. Die  nachrichtlichen  Angaben  in  den  Spalten  A 3,  B  8  und  9  sowie  C 20  müssen  gleichfalls  mit  den  entsprechenden

Angaben  in  den  vierteljährlichen  Einnahme-Uebersichten  übereinstimmen;  die  Ausfüllung  dieser  Spalten  erfolgt  durch
die  Direktivbehörde.

4. Alle  Beträge  sind  in  vollen  Mark  anzugeben.  Ueberschießende  Beträge  von  weniger  als  50  Pf.  sind  bei  der  Anschreibung

  außer  Betracht  zu  lassen,  solche  von  50  Pf.  und  darüber  sind  als  volle  Mark  zu  rechnen.
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