– 511* —
Direktivbezirk- Muster 6.
(§. 3 der Vorschriften über die Branntwein-Hauptamtsbezirk
Statistik.)
2. In den Spalten A 1 bis 5, B 1 bis 3 und 10 bis 16 sowie C 1 bis 17 sind die Einnahmen nach den Einnahme-Betriebsjahr
19
Erhobene und vergütete Branntweinsteuer.
Anleitung zum Gebrauche.
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den
Direktivbehörden bis zum 20. Dezember einzusendende auf den ganzen Direktivbezirk zu beziehen.
büchern, einschließlich der Nacherhebungen und abzüglich der Erstattungen für unrichtige Erhebungen u. s. w., in den
Spalten A 6, B 4 und 5 sowie C 18 sind die im Lause des Betriebsjahrs wirklich gezahlten Steuervergütungen bezw.
die Beträge der auf zu entrichtende Branntweinsteuer in Anrechnung gekommenen Vergütungsscheine und Kontingentscheine
anzugeben in Uebereinstimmung mit den vierteljährlichen Einnahme-Uebersichten.
3. Die nachrichtlichen Angaben in den Spalten A 3, B 8 und 9 sowie C 20 müssen gleichfalls mit den entsprechenden
Angaben in den vierteljährlichen Einnahme-Uebersichten übereinstimmen; die Ausfüllung dieser Spalten erfolgt durch
die Direktivbehörde.
4. Alle Beträge sind in vollen Mark anzugeben. Ueberschießende Beträge von weniger als 50 Pf. sind bei der Anschreibung
außer Betracht zu lassen, solche von 50 Pf. und darüber sind als volle Mark zu rechnen.
64