Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

  
Laufende Nr. 
Gegenstand der Besteuerung. 
Steuersatz 
vom 
Hun- 
dert 
Mark. 
Pf. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe. 
  
— 
□ 
— 
34. 
35. 
36. 
37. 
39. 
  
einem einheitlichen Ganzen), Bestätigungsurkunden 
Erreicht der Gesammtwerth des konsolidirten 
Bergwerkseigenthums nicht 10 000 Mark 
Kuxe (C. 101 des Allgemeinen Berggesetzes für die 
Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 — Gesetz- 
Samml. S. 705 —) 
Kuxschennn .. . . . . .. 
Schriftstücke über Uebertragungen von Kuyxen 
der bezeichneten Art. ... ... .. .......... 
Schriftstücke über Verpfändungen von Kuxen 
wie Sicherstellung von Rechten, . diese. 
Legalisation von Urkunden, sofern sie nicht auf 
der Urkunde selbst stattfiintdt . . . ... 
sonst.........·.................... frei. 
Leibrenten= und Rentenverträge, wodurch zu 
gewissen Zeiten wiederkehrende Zahlungen von 
Geld für eine oder mehrere bestimmte Personen 
während der Lebensdauer derselben oder auf be- 
stimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt er- 
worben werden, mag die Gegenleistung in einer 
bestimmten Geldsumme oder in der Hingabe von 
Sachen oder in der Uebernahme von Leistungen 
oder Verpflichtungen, oder aber in dem Aufgeben 
von Rechten bestehen, falls nicht die Tarifstelle 
„Versicherungsverträge“ zur Anwendung kommt 
Leichenpässe, s. Pässe. 
Lieferungsverträge, s. Kaufverträge. 
Lustbarkeiten, Genehmigungen der Ortspolizei- 
behörden zur Veranstaltung von Musikaufführungen, 
Singspielen, Gesangs= und deklamatorischen Vor- 
(r. 9776.) 
  
àa% 
  
100 
10 
  
50 
  
des Werthes der Gegen- 
leistung oder, wenn eine 
solche in der Urkunde 
nicht enthalten ist, des 
Werthes des abgetretenen 
Kuxes. 
des Kapitalwerthes der 
Renten.
	        
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