Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

und den früheren Landgemeinden Wehringhausen und Eilpe seit dem 1. Januar 
1876 bestehen, tritt Eckesey als vierter Wahlbezirk nach Maßgabe der Be- 
stimmungen des F. 14 der Städteordnung für die Provinz Westfalen vom 
19. März 1856 hinzu. Dagegen wird Eppenhausen dem Wahlbezirke Hagen- 
Altstadt und Delstern dem Wahlbezirke Hagen-Eilpe angeschlossen. 
Der neue vierte Wahlbezirk Hagen-Eckesey soll zunächst durch 9 Stadt- 
verordnete vertreten sein. Für die Zeit vom 1. April bis Ende Dezember 1901 
sollen aus den bisherigen 12 Gemeindeverordneten von Eckesey 9 durch das Loos, 
und zwar aus jeder Abtheilung 3, bestimmt werden, welche als Stadtverordnete 
eintreten. Diese 9 Stadtverordneten scheiden sämmtlich mit dem 1. Januar 1902 
aus, und es werden bei den im Herbste 1901 erfolgenden regelmäßigen Stadt- 
verordneten-Ergänzungswahlen für den Wahlbezirk Hagen-Eckesey alle 9 Stadt- 
verordnete auf sechs Jahre neugewählt. Von diesen scheiden nach zwei und nach 
vier Jahren je 3 durch das Loos aus. 
Für die drei anderen Wahlbezirke soll eine Aenderung der Stadtverordneten 
zunächst nicht eintreten, sondern es soll eine neue Vertheilung der von den einzelnen 
Wahlbezirken der Stadt nach Maßgabe der Zahl der stimmfähigen Bürger zu 
wählenden Stadtverordneten zum ersten Male bei den im Herbste 1901 vorzunehmen- 
den regelmäßigen Ergänzungswahlen zur Stadtverordnetenversammlung erfolgen. 
Die Bestimmungen dieses F. 4 können durch Ortsstatut geändert werden. 
G. 5. 
Das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen von Hagen und 
Delstern wird bei der kommunalen Vereinigung zu einem einzigen Ganzen ver- 
schmolzen; die erweiterte Stadtgemeinde tritt mithin in alle Vermögensrechte und 
Verbindlichkeiten von Delstern als Rechtsnachfolgerin ein. Das Stiftungsvermögen 
wird hierdurch nicht berührt, muß vielmehr den stiftungsmäßigen Zwecken nach 
wie vor erhalten bleiben. 
K. 6. 
Die Lehrer und Lehrerinnen von Delstern werden von dem Tage der Ein- 
gemeindung an nach der Hagener Besoldungsordnung behandelt. 
S. 7. 
Delstern ertheilt die Zusicherung, daß es sich von Vollziehung dieses Ver- 
trages ab aller Maßnahmen enthalten wird, welche geeignet sein würden, der 
Stadt Hagen i. W. Nachtheile zu bringen oder die Verhältnisse, auf Grund deren 
die vorstehenden vertragsmäßigen Verpflichtungen eingegangen sind, zu verändern. 
Hagen, den 17. Januar 1901. 
Delstern, den 17. Januar 1901. 
(Unterschriften.) 
  
Nedigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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