Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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Gesetzsammlung 
gnigreng Sachsen. 
22. 
  
  
  
36.) Generalverordnung 
der Konigl. Sächs. Landesregierung an sämmtliche Obrigkeiten und 
Physiker der alten Erblande, 
die wegen Verhütung des Einschleppens der Asiatischen Cholera zu 
ergreifenden Maßregeln betreffend; 
vom 10ten Juni 1831. 
S. beruhigend auch bis jetzt die Nachrichten gewesen, welche uͤber den Stand 
und die fernere Verbreitung der Asiatischen Cholera im Königreiche Polen und die, ge- 
gen das weitere Vordringen dieser Krankheit, von Seiten der Koͤnigl. Preuß. Regierung 
längs der Preuß. Grenze nach dem obgedachten Königreiche hin getroffenen Maßregeln 
eingegangen sind, und so wenig mithin ein solches Vordringen der Krankheit von dieser 
Seite her auch jetzt noch zu befürchten ist, so bat sich doch dieselbe einen andern Weg 
durch die Schiffahrt in die Königl. Preuß. Staaken, und zwar nach Danzig, so wie nach 
Galizien, nach den letzteren Landesgegenden dadurch gebahnc, daß die hier getroffenen Sa- 
nitätsmaßregeln eine Zeitlang, bei dem Zweifel über die Ansteckungskraft, niche mit der 
vorhin angewendeten Strenge, — die jedoch nunmehr allenthalben wieder eingetreten ist. — 
fortgeseht worden waren. 
Wie sehr nun auch zu hoffen ist, daß die von der Königl. Preuß. sowohl, als der 
Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regierung neuerdings mie erhöhter Serenge getroffenen 
Maßregeln den gewünschten Erfolg haben werden, so findee sich doch die Königl. Saͤchs. 
Landesregierung, zur moͤglichsten Beruhigung des Publikums und Entfernung aller Besorg— 
nisse, veranlaßt, zur Zeit ähnliche Vorkehrungen zu treffen, wie die Koͤnigl. Preuß. Re- 
gierung gegen das Koͤnigreich Boͤhmen dermalen ergriffen hat, und in dieser Beziehung 
Gesetzsammlung 1831. ( 26 )
	        
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