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79.) Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin,
die Ouglisicgtion der, gls Phosicen in der Oberlausic anzustellenden Aerzte
betreffend;
vom 14ten December 1831.
O. die, im 48sten Stücke der dießjährigen Gesetsammlung, unter No. 72. enthallene
Verordnung der Landesregierung, die Qualisication der als Physicen anzustellenden Aerzke
betreffend, auch für das Markgrafehum Oberlausißz von Güleigkeic und daher zu Erlangung
einer Physicaksanstellung daselbst ersorderlich seyn soll, daß der Ansuchende den in jener
Verordnung aufgestellten Bedingungen zuvor ausreichend genuͤgt habe, so wird dieses zur
Nachachtung fuͤr die betreffenden Obrigkeiten hiermit bekannt gemacht.
Budissin, den 14ten December 1831.
Königlich Sächsische Ober-Amts-Regierung des
Markgrafthums Oberlausitz.
von Gerßdorf.
Octo Schumann, 8.
Ausgegeben zu Dresden, am 22sten December 1831.