Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Ziffer  5:

Die  einzelne  Kiste  darf  höchstens  2  Kilogramm  Knallquecksilber-Sprengsatz
oder  eine  in  ihrer  Wirkung  gleichwertige  Menge  einer  anderen  Sprengsatzmischung

enthalten.
haben  oder  Leisten  versehen  sein.
2.  Nr.  XLIIa.
Im  Abs.  (1)  werden  gestrichen:

Kisten,  deren  Gewicht  25  Kilogramm  übersteigt,  müssen  mit  Hand—

a)  in  den  Eingangsbestimmungen  die  Worte  „und  pyrotechnische  Knallkorke,  deren
Zündmischung  aus  Kaliumchlorat,  amorphem  (rotem)  Phosphor  und  Gummi

besteht",
b)  die  Ziffer  2.

Die  Ziffern  3,  4  und  5  des  Abs.  (1)  erhalten  die  Bezeichnungen  2,  3  und  4.

München,  den  11.  Januar  1909.

v.  Frauendorfer.

 

Hofdienst-Nachrichten.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  30.  Dezember  1908
auf  Grund  der  mit  Allerhöchster  Verordnung
vom  gleichen  Tage  verfügten  Neuorganisation
des  K.  Obersthofmeisterstabes  allergnädigst  bewogen
  gefunden,

1.  den  Referenten  des  K.  Obersthofmeisterstabes
  und  Justiziar  der  Hofverwaltung,  Geheimen
  Hofrat  Heinrich  Ritter  von  Höglauer
zum  Direktor  des  genannten  Hofstabes  zu
ernennen,

2.  den  Referenten  des  K.  Obersthofmarschallstabes,
  Hofjustizrat  Ludwig  Seidel  zum
K.  Obersthofmeisterstab  zu  versetzen  und  ihm
den  Rang  in  Klasse  III  der  K.  Hofbeamten
zu  verleihen,

 

3.  den  K.  Hofsgärteninspektor  Heinrich
Schall,  den  Stabskassakontrolleur  Joseph
Wegmann  und  den  Stabssekretär  I.  Klasse
Friedrich  Lechler  vom  K.  Obersthofmarschallstab
  an  den  K.  Obersthofmeisterstab  zu  versetzen;

ferner  haben  Seine  Königliche  Hoheit
Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,


unterm  31.  Dezember  1908  den  K.  Kammerjunker,
  Hauptmann  und  Batteriechef  im
4.  Feld-Artillerie-Regiment  Siegfried  Freiherrn
  von  und  zu  Aufseß  auf  sein  alleruntertänigstes
  Ansuchen  zum  K.  Kämmerer
zu  ernennen,

unterm  8.  Januar  1909  den  K.  Intendanzsekretär
  II.  Klasse  Stefan  Sendlinger
zum  K.  Intendanzsekretär  I.  Klasse  und  den
II.  Hoftheater-Tageskassier  Max  Ries  zum
K.  I.  Hoftheater-Tageskassier  mit  Wirkung
ab  1.  Januar  1909  zu  befördern.