Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro.  109.  1807.
Koͤniglich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Dienstag,  8.  Der.

 

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Allgemein:  Firanzministerlal-Werordnung  an  sämtliche  Finanzrechnungsstellen.
Die  Einsendng  mogatlicher  Rechnangs  R.porke  detr.  d.  d.  23.  Nov.  1807.

Die  Adminiftrateren  sämrlicher  Königl.  sowohl  General=  als  Specialkassen  ohne  Ausnahme,
  in  so  weit  ste  den  Königl.  Finanz-Ministerio  subordinirr  sind,  werden  hiermit  angewiesen,
  über  ihre  Geld=  und  Materigl-Linnahmen  und  Ausgaben  von  Georgii  bis  Ende
dieses  Monats  November  nach  beigehendem  Formular  zuverlässige  Rechnungs-Rapporte  längsicus
  bis  zum  21.  Decnber  vor  der  Hand  unmittelbar  an  das  Königl.  Finanz-Ministerium
mit  erläuternden  Berichten  einzusenden.  #

Wen  nach  Einsicht  dieser  Rapporte  ihre  Form  G#efinirio  bestimmt  seyn  wird,  so'  sind
sie  dann  monatlich  (und  zwar  von  den  Cameral-Aemtern  statt  der  bisherigen  Quartals=  und
Fruchtverkaufs'  Snceß=  Berichte)  an  die  einer  jeden  Rechnungsstelle  zunächst  rorgesezte  Behörde
  längstens  bis  zum  8ten  eines  jeden  folgenden  Monats  einzuschiken,  zu  dem  Ende  die
Reißschriften  vor  Ablauf  eines  jeden  Monats  zur  Fortsezung  remittirt  werden  sollen.

Da  an  dem  richtigen  Eingang  dieser  Rapporte  äußerst  viet  gelegen  ist,  weil  ein  einzig
  fehlender  die  General  Zusammenstelung  hindert;  so  wird  hiermit  zugleich  zur  Warnung
festgesezt,  dasi  auf  HKoten  jedes  aumigen.  welcher  die  vorgeschriebenen  Einsendungsfristen
nicht  einhält  und  sich  nichr  wird  legitimiren  können,  den  ersten  Rapport  vor  dem  21.  December
  und  die  künftigen  immer  vor  deim  Sten  eines  jeden  Monats  abgeschikt  zu  habem,  ein
Erpresser  zur  Abyolung  des  Napports  wird  abgefertiget  werden.

Es  sind  daher  auch  allenfallsiger  Zweifel  und  Bedenklichkeiten  wegen  bie  Napporte
nicht  aufzuhalten,  vielmehr  die  Anfragen  bei  der  erstmaligen  Einsendung  mic  zur  Entscheidung
  anzuzeigen.

Stuttgare,  den  28.  Nov.  1807.

4  Königl.  Finanz-Ministerinm.