Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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gestalten,  wie  jetzt  angenommen  wird.  Hat  doch
auch  die  heimische  Leitung  wiederholt  die  Vorschläge
  des  Ingenieurs  beanstandet  und  Anderungen
veranlaßt.  Es  ist  richtig,  daß  augenblicklich  die
Bahn  nicht  die  sich  meldenden  Arbeiter  anstellen
und  ihre  Arbeiter  für  Pflichtwidrigkeiten  mit  der
Entlassung  bestrafen  kann,  während  das  Gouverne-=ment
  z.  B.  kaum  freiwillige  Arbeiter  findet.  Das
ist  einmal  das  Verdienst  des  augenblicklichen,
besonders  geschickten,  leitenden  Ingenieurs  und
wird  auch  anders  werden,  wenn  das  erste  Bedürfnis
  der  Baluba  und  Lulua  nach  europäischen
Artikeln  und  nach  Geld  für  die  Steuerzahlung
gedeckt  ist.  Wird  doch  gleichzeitig  diese  Zahl  der
Felderbestellung  entzogen.  Anderseits  sind  die
Arbeiter  nicht  ganz  billig.  Sie  erhalten  12  Fr.
monatlich  plus  Ration,  die  sich  im  Durchschnitt
auf  0,07  Fr.  pro  Kopf  und  Tag  stellt.

In  wirtschaftlicher  Beziehung  sind  für  die
Linienführung  folgende  Gesichtspunkte  maßgebend
gewesen:

In  erster  Linie  soll  die  Bahn  die  künftigen
Massenerztrausporte  aus  Katanga  dem  belgischen
Hafen  Matadi  zuführen  und  den  Transport  zum
Meer  einer  eigenen  Eisenbahn  sichern.  Alsdann
soll  die  Bahn  dem  an  Menschen  und  Lebensmitteln
armen  Katanga  beides  in  ausreichender  Menge
aus  dem  Kasai=  und  Kwangobezirk  zuführen  und
schließlich  die  gesamten  durchzogenen  Gebiete
wirtschaftlich  erschließen.

Für  die  Minenbezirke  Katangas  ist  die  Arbeiterbeschaffung
  und  die  Heranbeförderung  geeigneter
  Lebensmittel  für  die  Arbeiter  eine  Lebensfrage.
  Die  vorstehenden  Ausführungen  haben
gezeigt,  daß  der  Kasaibezirk  aus  seinem  Bevölkerungsreichtum
  die  zweite  Aufgabe  zum  bedeutenden
  Teil  erfüllen  könnte.  Läßt  die  Linie  auch
die  jetzigen  Hauptorte  links  liegen,  so  durchschneidet
  sie  doch  die  dichten  Bevölkerungszentren
von  Thielen  St.  Jaques,  von  Tshitadi  und  südlich
  Hemptinne  St.  Benoit,  und  die  Orte  selbst
ließen  sich  wohl  für  diesen  Zweck  durch  Zubringerwege
  in  ausreichender  Weise  an  die  Bahn
anschließen.  Auch  der  dritten  Absicht  wird  die
Bahn  in  gewisser  Weise  gerecht.  Die  Bahn  berührt
  folgende  Bölkerschaften:  Am  Stanleypool
die  Bateke,  ein  Fischervolk  ohne  besonderen  allgemeinen
  wirtschaftlichen  Wert.  Auf  dem  700  m
hohen  Plateau  am  Pool  sitzen  Bafumunga,  die
früher  in  erster  Linie  die  Träger  für  die  berüchtigte
Route  des  Caravanes  von  Matadi  nach  Léopoldville
  stellten  und  auf  dieser  fast  ausgestorben  sind.
Heute  sind  sie  noch  zum  Teil  Kautschuksammler,
aber  ohne  besondere  Bedeutung.  Das  gleiche
gilt  von  den  Banko  am  Kwango  und  den  Bajaka
  und  Bajansi  zwischen  Kwango  und  Kwilu.

 

Alsdann  folgen  dichter  bevölkerte  Gegenden.  Am
Kwilu  selbst  sitzen  die  Pambala,  die  Barungana,
die  Badinga,  am  Kamtscha  die  Babunda,  sämtlich
brauchbare  Arbeiter  und  namentlich  die  letzteren
außerordentlich  zahlreich.  Am  Lubue  sitzen  die
Bakongo,  am  Loange  die  Bashilele,  unmittelbar
westlich  des  Kasai  einige  Batshokwe,  alle  drei  verhalten
  sich  jedem  europäischen  Einfluß  gegenüber
in  ihrer  Mehrzahl  noch  gänzlich  ablehnend.  Östlich
des  Kasai  bis  zum  Luebo  wohnen  die  Biombo
und  die  Benawula,  beide  als  Arbeiter  brauchbar,
ebenso  zwischen  Luebo  und  Lulua  die  schon  jetzt
hauptsächlich  als  Träger  und  Arbeiter  verwandten
Lulua.  Noch  besser  sind  die  zwischen  Lulua  und
Lubi  wohnenden  Baluba,  ausgezeichnet  als
Träger,  Arbeiter  und  Ackerbauer.  Zwischen  Lubi
und  Bushimaie  wohnen  einige  Bakete,  denen  eine
wirtschaftliche  Bedeutung  nicht  zukommt.  Um  so
besser  sind  dann  wieder  die  östlich  bis  Bukama
sich  anschließenden  Kanioke,  die  zum  Teil  mit
Baluba  untermischt  sind.  Südlich  Bukama  ist
das  Land  angeblich  menschenarm.  Doch  fällt  die
Erschließung  dieser  Gegend  ja  nicht  mehr  in  das
Programm  der  Bahn  Bascongo—Katanga.  Es
dürfte  auch  kaum  einem  Zweifel  unterliegen,  daß
in  der  reich  bevölkerten  Gegend  bei  systematischer
und  gediegener  Arbeit  sich  Kulturen  finden  ließen,
die  unmittelbar  oder  in  der  Form  der  ersten
Verarbeitung  oder  Aufbereitung  eine  Ausfuhr
gestatteten.  In  Frage  kommen  Palmöl,  Palmkerne,
  Kapok,  Baumwolle,  Erdnüsse,  Tabak,
Kaffee,  Vanille,  Kakao,  Agaven  und  auch  Kautschuk
  aus  den  westlichen  und  südöstlichen  Gegenden,
  in  denen  sich  noch  reiche  Bestände  finden,
als  Ausfuhrprodukte  für  die  westliche  Richtung
dem  Meere  zu,  für  die  südöstliche  Richtung  sämtliche
  Nahrungsmittel  für  die  Eingeborenen:  Mais,
Sorghum,  Maniok,  Hirse,  die  bisher  für  die  Arbeiter
  im  Katanga  noch  immer  aus  Rhodesfien
bezogen  werden  müssen.  Die  in  der  Konzession
vorgesehenen  Maximaltarife  suchen  eine  Ausfuhr
dieser  Produkte  zu  begünstigen.  Es  fragt  sich
aber,  ob  nicht  dieser  Zweck  wesentlich  billiger  und
einfacher  einmal  durch  den  Ausbau  des  Wasserstraßen=
  und  des  sich  anschließenden  Wegenetzes
geschehen  könnte.  Alle  jene  Ausfuhrprodukte  find
bisher  auf  ihre  Ausfuhrfähigkeit  nicht  untersucht
worden,  weil  einmal  der  Kautschuk  das  gesamte
Interesse  in  Anspruch  nahm  und  andererseits  die
hohen  Tarife  der  Kongobahn  und  der  Dampferlinien
jeden  derartigen  Versuch  fast  unmöglich  machten.
Mit  einer  wesentlichen  Herabsetzung  der  Tarife
der  Kongobahn  muß  aber  die  Bahn  Bascongo—
Katanga  selbst  rechnen,  soll  sie  überhaupt  derartige
  Güter  ausführen  können.  Die  Schiffahrtsgesellschaften
  haben  schon  mit  einer  erheblichen
Herabsetzung  der  Tarife  begonnen  und  werden