Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

154 
—..—. Ê Ê Ê ÊÔÊ Ê 
Bezeichnung 
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
der Behörden, an 
die die Bewer- 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung 
gewünscht wird. 
bungen zu richten sind, 
Bemerkungen. 
i 
! 
  
* Strommeister, 
* Hafenmeister. 
11. Hochbau- Verwaltung. 
Aufwärter, bei den Landbau- 
Expedienten, ämtern 
Bureauassistenten " 
Hausmann und Werksmaurer beim Fern- 
heiz= und Elektrizitätswerke Dresden-A., 
Hausmann für das Gebäude Große 
Meißner Straße Nr. 15 in Dresden, 
Heizer (zugleich Hausmann) für das Ge- 
bäude Seestraße Nr. 18 in Dresden, 
Heizer (zugleich Hilfs- 
fremdenführer), 
bei der Albrechts- 
Schloßverwalter burg Meißen. 
12. Bauverwaltereien Bresden I und II und 
Grimma. 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
7 Sekretäre. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
  
Ndinanztminiserium. 
desgleichen. 
U 
  
  
desgleichen. 
  
  
  
l 
l 
l 
Die Bewerber haben 
den Nachweis der Er- 
lernung des Maurer- 
handwerks und der 
Kenntnis der Herstel- 
lung von Kesselfeue- 
rungen beizubringen. 
Die Bewerber müssen 
deas Schlosser-, 
Schmiede= oder Man- 
rerhandwerk erlernt 
haben und die Heizer- 
prüfung ablegen. 
Die Bewerber müssen 
das Maurerhandwerk 
erlernt haben und 
Kenntnisdes Betriebes 
einer Zentralheizung 
besitzen. 
Die Bewerber haben 
den Nachweis eines auf 
einer Baugewerken- 
schule verbrachten er- 
folgreichen Studiums 
beizubringen. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.