Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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b) als Hauptfach, überdies: Eindringendes Verständnis für die Zusammenhänge des 
Entwicklungsganges der Pädagogik mit den kulturgeschichtlichen, namentlich philo— 
sophischen Strömungen und genauere Einsicht in die Beziehungen der Pädagogik 
zur Psychologie, Ethik und Philosophie überhaupt; dazu ausgebreitetere Belesenheit 
in den pädagogischen Schriftstellern. 
814. 
Deutsche Sprache. 
Zu fordern ist, wenn die deutsche Sprache gewählt wird 
a) als Nebenfach: Sichere Kenntnis der neuhochdeutschen Elementargrammatik und 
Bekanntschaft mit der Geschichte der neuhochdeutschen Schriftsprache, sowie aus— 
reichende Kenntnis der mittelhochdeutschen Sprache und die Fähigkeit, eine nicht 
besonders schwere Stelle aus dem Nibelungenliede, der Gudrun, aus Gedichten 
Hartmanns von der Aue oder Walthers von der Vogelweide richtig zu lesen und zu 
übersetzen; eingehendere Beschäftigung mit klassischen Werken der neueren Literatur, 
insbesondere aus ihren für die Jugendbildung verwendbaren Gebieten und Be— 
kanntschaft mit dem Entwicklungsgange der neuhochdeutschen Literatur, die durch 
eine angemessene Belesenheit gestützt sein muß. Außerdem ist Bekanntschaft mit den 
Grundzügen der Rhetorik, Poetik und Metrik sowie mit den für die Schule 
wichtigen antiken und germanischen Sagen darzutun; 
b) als Hauptfach, überdies: Ausreichende Kenntnis der alt= und mittelhochdeutschen 
Grammatik, um die neuhochdeutsche Laut-, Formen-, Wortbildungs- und Satzlehre 
verstehen und geschichtlich begründen zu können; die Fähigkeit, die Hauptwerke der 
mittelhochdeutschen Literatur ausreichend zu verstehen; eingehendere Bekanntschaft 
mit dem Entwicklungsgange der gesamten deutschen Literatur und mit den Grund— 
begriffen der Rhetorik, Poetik und Metrik. Die Lehrbefähigung für Deutsch als 
Hauptfach kann nicht erteilt werden, wenn die in deutscher Sprache abgefaßten 
Arbeiten und die mündliche Prüfung in Philosophie erwiesen haben, daß der 
Kandidat nicht befähigt ist, allgemeine wissenschaftliche Fragen mit eindringendem 
Verständnis in klarer Darstellung zu behandeln. 
8 16. 
Lateinische Sprache. 
Zu fordern ist, wenn die lateinische Sprache gewählt wird 
a) als Nebenfach: Sichere Kenntnis der lateinischen Grammatik und Übung im 
schriftlichen Gebrauche der Sprache bis zur Fertigkeit, angemessene Vorlagen gram—
	        
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