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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
3. Stück vom Jahre 1908.
Inhalt: Nr. 9. Berordnung, das Verhalten der Schulbehörden beim Auftreten ansteckender Krankheiten in den
Schulen betr. S. 17. — Nr. 10. Verordnung zur Ausführung des § 31 Absatz 2 Nr. 1 des Milnär-
hinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907. S. 19. — Nr 11. Verordnung, eine Abänderung der Aus-
fübrungsverordnung zur Reichsgewerdeordnung vom 28. März 1892 betr. S. 20. — Nr. 12. Gesetz zur
Abänderung des Gesetzes vom 1. Dezember 1864, die Ausübung der Jagd betr. S. 21. — Nr. 13. Kirchen-
gesetz, die Verdindung auswärtiger Kirchgemeinden und Geistlichen mit der evangelisch-lutherischen Landeekirche
des Känigreichs Sachsen beir. S. 22. — Nr. 14. Gesetz, das vorerwähnte Kirchengesetz detr. S. 27. —
Nr. 15. Verordnung, das Schleppen und Fahren von gekupvelten Kahrzeugen auf der Elbe betr. S. 28.
— Nr. 16. Verordnung, die Prüfung und Anstellung der Expeditionsbeamten im Geschäftsbereiche des
Justi-ministeriums und einige damit zusammenbängende Vorschriften betr. S. 28. — Nr. 17. Gesetz, einige
Abänderungen des die Entschädigung für an Gehirn-Rückenmarksentzündung, beziehentlich an Gehirnentzündung
umgestandene Pferde und für an Maul-- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh regelnden Gesetzes vom 12. Mai
1900 betr. S. 34. — Nr. 18. Verordnung über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau. S. 35.
Nr. 9. Verordnung,
das Verhalten der Schulbehörden beim Auftreten ansteckender Krankheiten
in den Schulen betreffend;
vom 27. Februar 1908.
D
cas Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts verordnet im Einverständnisse
mit dem Ministerium des Innern zu tunlichster Verhütung ansteckender Krankheiten durch
die Schulen: .
8 1. Von dem Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen ist sofort dem Be-
zirksarzte unmittelbare Anzeige zu erstatten.
8 2. Als ansteckende Krankheiten im Sinne dieser Verordnung sind anzusehen: Pocken,
Masern, Scharlachfieber, Diphtheritis und Keuchhusten.
8 3. Die Anzeige ist vom Schuldirektor, bei Volksschulen vom Ortsschulinspektor zu
erstatten.
Ausgegeben zu Dresden den 31. März 1908. 5