Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Anlage b. 
Anweisung 
für 
die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen und Finnen. 
SI. 
Die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen hat mit einem Mikroskope stattzufinden, welches eine 
30- bis 40fache und außerdem eine etwa 100fache Vergrößerung ermöglicht und die Objekte klar und deutlich 
erkennen läßt. 
Als Objektträger sind Kompressorien aus zwei durch Schrauben gegeneinander drückbaren Gläsern zu 
verwenden, von welchen das eine in gleiche Felder geteilt ist. 
Außer dem Mikroskop und zwei Kompressorien muß der Trichinenschauer zur Hand haben: eine kleine 
krumme Schere, 2 Präpariernadeln, 1 Pinzette, 1 Messer zum Probenausschneiden, eine Anzahl numerierter 
kleiner Blechbüchsen zur Aufnahme der Proben, 1 Tropfpipette, je 1 Gläschen mit Essigsäure und Kalilauge. 
82. 
Auf die mikroskopische Untersuchung der Proben eines Schweines oder eines halben aubereiteten 
Scheines einschließlich der Herstellung der Präparate, jedoch ausschließlich der für die Probenentnahme auf- 
gewendeten Zeit, sind mindestens 18 Minuten, auf die mikroskopische Untersuchung eines einzelnen Stückes Speck 
mindestens 9 Minuten, auf die Untersuchung sonstiger einzelner Fleischstücke mindestens 14 Minuten zu verwenden. 
83. 
Die zur Untersuchung bestimmten Fleischproben hat der Trichinenschauer persönlich zu entnehmen, und 
zwar bei frischem Fleische vor dem Zerlegen des Schweinekörpers; es kann jedoch die Probenentnahme durch 
besonders hierzu verpflichtete Probenentnehmer erfolgen. Wenn aus mehreren Schweinen oder halben au- 
bereiteten Schioeinen oder Fleischstücken zugleich Proben entnommen werden, sind zu ihrer Aufbewahrung und 
Unterscheidung Blechbüchsen mit eingestanzten Nummern zu verwenden. Die einzelnen Schweine oder halben 
Stt bere2keken Scheceene ober Fleischstücke, von denen die Proben entnommen werden, sind übereinstimmend mit 
den zugehörigen Proben zu numerieren. 
§ 4. 
Die Proben sind in der Größe einer Bohne oder Haselnuß zu entnehmen, und zwar bei ganzen 
Schweinen ocker halben #berezteten Schiceznen aus folgenden Körperstellen: 
¾ aus den Zwerchfellpfeilern (Nierenzapfen), 
b) dem Rippenteile des Zwerchfells (Kronfleisch), 
Jc) den Kehlkopfmuskeln, 
d) den Zungenmuskeln. 
" In Fällen, in denen die unter c und d genannten Fleischteile etwa abhanden gekommen find, sind je 
eine weitere Probe aus den unter a und b genannten Körperstellen oder 2 Proben aus den Bauchmuskeln zu 
entnehmen.
	        
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