Anlage b.
Anweisung
für
die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen und Finnen.
SI.
Die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen hat mit einem Mikroskope stattzufinden, welches eine
30- bis 40fache und außerdem eine etwa 100fache Vergrößerung ermöglicht und die Objekte klar und deutlich
erkennen läßt.
Als Objektträger sind Kompressorien aus zwei durch Schrauben gegeneinander drückbaren Gläsern zu
verwenden, von welchen das eine in gleiche Felder geteilt ist.
Außer dem Mikroskop und zwei Kompressorien muß der Trichinenschauer zur Hand haben: eine kleine
krumme Schere, 2 Präpariernadeln, 1 Pinzette, 1 Messer zum Probenausschneiden, eine Anzahl numerierter
kleiner Blechbüchsen zur Aufnahme der Proben, 1 Tropfpipette, je 1 Gläschen mit Essigsäure und Kalilauge.
82.
Auf die mikroskopische Untersuchung der Proben eines Schweines oder eines halben aubereiteten
Scheines einschließlich der Herstellung der Präparate, jedoch ausschließlich der für die Probenentnahme auf-
gewendeten Zeit, sind mindestens 18 Minuten, auf die mikroskopische Untersuchung eines einzelnen Stückes Speck
mindestens 9 Minuten, auf die Untersuchung sonstiger einzelner Fleischstücke mindestens 14 Minuten zu verwenden.
83.
Die zur Untersuchung bestimmten Fleischproben hat der Trichinenschauer persönlich zu entnehmen, und
zwar bei frischem Fleische vor dem Zerlegen des Schweinekörpers; es kann jedoch die Probenentnahme durch
besonders hierzu verpflichtete Probenentnehmer erfolgen. Wenn aus mehreren Schweinen oder halben au-
bereiteten Schioeinen oder Fleischstücken zugleich Proben entnommen werden, sind zu ihrer Aufbewahrung und
Unterscheidung Blechbüchsen mit eingestanzten Nummern zu verwenden. Die einzelnen Schweine oder halben
Stt bere2keken Scheceene ober Fleischstücke, von denen die Proben entnommen werden, sind übereinstimmend mit
den zugehörigen Proben zu numerieren.
§ 4.
Die Proben sind in der Größe einer Bohne oder Haselnuß zu entnehmen, und zwar bei ganzen
Schweinen ocker halben #berezteten Schiceznen aus folgenden Körperstellen:
¾ aus den Zwerchfellpfeilern (Nierenzapfen),
b) dem Rippenteile des Zwerchfells (Kronfleisch),
Jc) den Kehlkopfmuskeln,
d) den Zungenmuskeln.
" In Fällen, in denen die unter c und d genannten Fleischteile etwa abhanden gekommen find, sind je
eine weitere Probe aus den unter a und b genannten Körperstellen oder 2 Proben aus den Bauchmuskeln zu
entnehmen.