Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

—  927  —

Reichs-Gesetzblatt.

Nr 54.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Änderung  der  Anlagen  V  und  VI  zur  Militär-Transport-Ordnung.
  S.  927.  —  Bekanntmachung,  betreffend  Schaffung  von  Rayons.  S.  933.  —
Bekanntmachung,  betreffend  die  Anzeigepflicht  bei  Erkrankungen  und  Todesfällen  an  Milzbrand.
  S.  933.  —  Bekanntmachung,  betreffend  das  Ausscheiden  des  Großherzogtums  Luxemburg
  aus  der  norddeutschen  Brausteuergemeinschaft.  S.  933.  —  Bekanntmachung,  betreffend
die  Einfuhr  von  Pflanzen  und  sonstigen  Gegenständen  des  Gartenbaues.  S.  934.

 

 

(Nr.  3666.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Änderung  der  Anlagen  V  und  VI  zur  Militär-Transport--Ordnung.
  Vom  17.  September  1909.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  §  54,  18  der  Militär-Transport-Ordnung  haben
die  vereinigten  Ausschüsse  des  Bundesrats  für  das  Landheer  und  die  Festungen
und  für  Eisenbahnen,  Post  und  Telegraphen  beschlossen:

In  der  Anlage  V  zur  Militär-Transport-Ordnung  treten  folgende  Änderungen
  ein:

I.  Abschnitt  A.
a)  lfd.  Nr.  1.  Die  Nummer  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:
„1. Schwarzpulver  (Schieß-  und  Sprengpulver),  s.  auch  B.  1  a.“;
b)  Ifd.  Nr.  2.  Hinter  „Kammerhülsenladungen“  ist  einzuschalten:
„Zylinderpulver-Beiladungen,“;
c)  Ifd.  Nr.  3.  Hinter  „Sprengpatronen  M/03“  ist  einzuschalten:
„und  06“;
d)  lfd.  Nr.  3.  Am  Schlusse  ist  folgender  Zusatz  aufzunehmen:

„sowie  Schießbaumwolle  (Schießwolle)  in  Flockenform  mit  weniger
als  25  Prozent  Wassergehalt.“.

II.  Abschnitt  B.

a)  lfd.  Nr.  1.  Statt  „Kanonenschläge  05“  ist  zu  setzen:
„Kanonenschläge  mit  Knall“;

b)  Ifd.  Nr.  5.  Hinter  „Sprengladungen“  ist  einzuschalten:
„und  Sprengmunition“

die  Schlußworte  „und  Sprengmunition  88“  sind  zu  streichen;
Reichs-Gesetzbl.  1909.  147
Ausgegeben  zu  Berlin  den  6.  Oktober  1909.