Volltext : Unser Preußen.

14  Erster  Zeitraum.

ihn  möglichst  hohe  Abgaben  erheben  mußten;  denn  er  war  fast  immer  in  Geldverlegenheit.
  1388  verpfändete  er  sogar  die  Mark  an  seinen  Vetter  Jost
von  Mähren  mit  Vorbehalt  des  Einlösungsrechts,  von  dem  er  aber  nie
Gebrauch  machte,  und  als  ihm  durch  den  Tod  seines  Bruders  Johann  dessen
Erbe  zufiel,  verkaufte  er  die  Neumark  (1402)  an  den  Deutschen  Orden.
Jost  von  Mähren  benntzte  die  Mark  ebenfalls  nur,  um  sie  auszusaugen,
und  kam  nur  ins  Land,  um  Abgaben  in  Empfang  zu  nehmen,  oder  um  Schlösser
und  Freiheiten  an  Adelige  zu  verpfänden.  Schon  die  bayrischen  Markgrafen
hatten  bei  Anleihen  Schlösser,  Güter,  Dörfer  und  Städte  als  Pfand  hingegeben;
Jost  verpfändete  sogar  landesherrliche  Gefälle,  wie  Gerichtssporteln,  Zölle  und
Steuern,  so  daß  für  den  Landesherrn  kaum  noch  eine  ordnungsmäßige  Einnahme
  übrig  blieb.  Für  Geld  befreite  er  die  Großen  von  den  ordentlichen
Gerichten  und  verkaufte  sogar  den  Blutbann.  Ohne  die  erforderlichen  Geldmittel
  vermochte  die  Obrigkeit  weder  eine  geordnete  Verwaltung,  noch  eine
strenge  Rechtspflege  durchzuführen.  Daher  suchte  jeder  sich  selber  Recht  zu
verschaffen,  und  die  Fehden,  oft  ohne  Grund  oder  gar  in  gewinnsüchtiger
Absicht  begonnen,  nahmen  kein  Ende.  Die  Raubritter  durften  wieder  ungestraft
  ihr  schändliches  Gewerbe  treiben;  alle  Straßen  des  Landes  waren
unsicher,  Handel  und  Wandel  stockten.  Gefürchtet  waren  besonders  die  Rochow
Schulenburg,  Alvensleben,  Holzendorf,  am  meisten  aber  betrieben  die  Brüder
Dietrich  und  Hans  von  Quitzow  das  Räuberhandwerk.  Sie  besaßen  im
Havellande  viele  Burgen,  von  denen  aus  sie  das  Land  verheerten.  Selbstl
der  Erzbischof  von  Magdeburg,  der  Fürst  von  Anhalt  und  die  Grafen  von
Ruppin  raubten  in  der  Mark  im  großen.  Am  meisten  litten  darunter  die
Bewohner  des  offenen  Landes.  Manches  bis  dahin  wohlhabende  Dorf  verarmte
  und  verödete  und  wurde  eine  Bente  der  benachbarten  Adeligen;  viele
freie  Bauern  verloren  damals  ihren  Wohlstand  und  ihre  Freiheit.  Mit  der
Erwerbung  von  Schulzengütern  brachten  die  Adligen  auch  die  niedere  Gerichtsbarkeit
  an  sich.  Verarmte  Bauern  legten  sich,  ebenso  wie  die  Raubritter,  auf
Wegelagerei.  Besonders  die  reichen  Warenzüge  der  Städter  wurden  trotz
der  sie  begleitenden  Reisigen  oft  genug  eine  Beute  der  „Schnapphähne“  oder
„Strauchdiebe".  Kaum  vermochten  sich  die  Städter  hinter  ihren  festen  Mauern
der  Räuber  zu  erwehren;  Rathenow  wurde  von  ihnen  ausgeplündert,  Straußberg
  sogar  zerstört.  Vom  Landesherru  war  keine  Hilfe  zu  erwarten.  Als
einer  seiner  Statthalter  über  die  Elbe  setzen  wollte,  raubten  die  Quitzow
ihm  sein  Reisegepäck  und  erschlugen  seine  Begleiter.  Einen  anderen  Statthalter,
  Johann  von  Mecklenburg,  setzte  Hans  von  Quitzow  auf  Plaue  gefangen.
  Einige  Städte  erkauften  sich  durch  Feste  oder  Geldgeschenke  Verschonung.
  Die  bedeutendste  Stadt  der  Mark  war  schon  damals  Berlin-Kölln,
  die  wegen  ihrer  günstigen  Lage  durch  Handel  reich  geworden  war
und  durch  ihren  Reichtum  sich  wichtige  Vorrechte  erworben  hatte:  sie  hielt
eine  eigene  bewaffnete  Macht,  besaß  die  höchste  Gerichtsbarkeit,  den  Blutbann,
und  das  Münzrecht;  der  Landesherr  durfte  ohne  ihre  Einwilligung  keine
Truppen  in  die  Stadt  bringen  und  ihr  keine  Steuern  auferlegen.  Um  zunächst
  gegen  äußere  Feinde  sicher  zu  sein,  bot  Berlin  den  Gebrüdern  Quitzow
ein  Bündnis  gegen  Pommern  an,  das  angenommen  wurde.  Mit  Unterstützung