14 Erster Zeitraum.
ihn möglichst hohe Abgaben erheben mußten; denn er war fast immer in Geldverlegenheit.
1388 verpfändete er sogar die Mark an seinen Vetter Jost
von Mähren mit Vorbehalt des Einlösungsrechts, von dem er aber nie
Gebrauch machte, und als ihm durch den Tod seines Bruders Johann dessen
Erbe zufiel, verkaufte er die Neumark (1402) an den Deutschen Orden.
Jost von Mähren benntzte die Mark ebenfalls nur, um sie auszusaugen,
und kam nur ins Land, um Abgaben in Empfang zu nehmen, oder um Schlösser
und Freiheiten an Adelige zu verpfänden. Schon die bayrischen Markgrafen
hatten bei Anleihen Schlösser, Güter, Dörfer und Städte als Pfand hingegeben;
Jost verpfändete sogar landesherrliche Gefälle, wie Gerichtssporteln, Zölle und
Steuern, so daß für den Landesherrn kaum noch eine ordnungsmäßige Einnahme
übrig blieb. Für Geld befreite er die Großen von den ordentlichen
Gerichten und verkaufte sogar den Blutbann. Ohne die erforderlichen Geldmittel
vermochte die Obrigkeit weder eine geordnete Verwaltung, noch eine
strenge Rechtspflege durchzuführen. Daher suchte jeder sich selber Recht zu
verschaffen, und die Fehden, oft ohne Grund oder gar in gewinnsüchtiger
Absicht begonnen, nahmen kein Ende. Die Raubritter durften wieder ungestraft
ihr schändliches Gewerbe treiben; alle Straßen des Landes waren
unsicher, Handel und Wandel stockten. Gefürchtet waren besonders die Rochow
Schulenburg, Alvensleben, Holzendorf, am meisten aber betrieben die Brüder
Dietrich und Hans von Quitzow das Räuberhandwerk. Sie besaßen im
Havellande viele Burgen, von denen aus sie das Land verheerten. Selbstl
der Erzbischof von Magdeburg, der Fürst von Anhalt und die Grafen von
Ruppin raubten in der Mark im großen. Am meisten litten darunter die
Bewohner des offenen Landes. Manches bis dahin wohlhabende Dorf verarmte
und verödete und wurde eine Bente der benachbarten Adeligen; viele
freie Bauern verloren damals ihren Wohlstand und ihre Freiheit. Mit der
Erwerbung von Schulzengütern brachten die Adligen auch die niedere Gerichtsbarkeit
an sich. Verarmte Bauern legten sich, ebenso wie die Raubritter, auf
Wegelagerei. Besonders die reichen Warenzüge der Städter wurden trotz
der sie begleitenden Reisigen oft genug eine Beute der „Schnapphähne“ oder
„Strauchdiebe". Kaum vermochten sich die Städter hinter ihren festen Mauern
der Räuber zu erwehren; Rathenow wurde von ihnen ausgeplündert, Straußberg
sogar zerstört. Vom Landesherru war keine Hilfe zu erwarten. Als
einer seiner Statthalter über die Elbe setzen wollte, raubten die Quitzow
ihm sein Reisegepäck und erschlugen seine Begleiter. Einen anderen Statthalter,
Johann von Mecklenburg, setzte Hans von Quitzow auf Plaue gefangen.
Einige Städte erkauften sich durch Feste oder Geldgeschenke Verschonung.
Die bedeutendste Stadt der Mark war schon damals Berlin-Kölln,
die wegen ihrer günstigen Lage durch Handel reich geworden war
und durch ihren Reichtum sich wichtige Vorrechte erworben hatte: sie hielt
eine eigene bewaffnete Macht, besaß die höchste Gerichtsbarkeit, den Blutbann,
und das Münzrecht; der Landesherr durfte ohne ihre Einwilligung keine
Truppen in die Stadt bringen und ihr keine Steuern auferlegen. Um zunächst
gegen äußere Feinde sicher zu sein, bot Berlin den Gebrüdern Quitzow
ein Bündnis gegen Pommern an, das angenommen wurde. Mit Unterstützung