5. Der innere Ausbau. 23
Erzbischof von Magdeburg auf die alte Lehnshoheit über die Mark ver—
zichtete und ihm gegen einige altmärkische Dorfschaften die Grafschaft Stolberg-Wernigerode
abtrat; 1455 kaufte er von dem Deutschen Orden die Neumark
zurück (S. 14 u. 41) und rettete sie dadurch vor Entfremdung von Deutschland
und vor Rückfall ins Slaventum. Von der Lausitz erhielt er nur einige
Städte (Kottbus, Bärwalde rc.) nebst der Anwartschaft auf Beeskow und
Storkow wieder. Am wenigsten erreichte er Pommern gegenüber. Als die
Linie Pommern-Stettin 1464 ausstarb, wollte er das Land auf Grund
früherer Erbverträge in Besitz nehmen. Bei der Beerdigung des verstorbenen
Herzogs warf der brandenburgisch gesinnte Bürgermeister von Stettin nach
alter Sitte dem Verstorbenen Schild und Helm ins Grab nach, indem er
sprach: „Da liegt unsere Herrschaft von Stettin!“ Ein Ritter aber holtebeides
wieder aus dem Grabe und sprach: „Nicht also! Wir haben noch erbliche,
angestammte Herrschaft: die Herzöge von Pommern-Wolgast; denen
gehört Helm und Schild.“ Vergebens widersprachen die Anhänger Brandenburgs,
die Wolgaster erbten. Der Kurfürst griff zum Schwerte, aber ohne
Erfolg. ç
Wie Friedrich I. mit Hilfe der Städte den märkischen Adel bändigte,
so unterwarf Friedrich II. mit Hilfe des Adels die märkischen Städte. Diese
hatten nämlich von den früheren Markgrafen sich so viele Freiheiten und
Rechte erworben, daß sie fast selbständig waren. Das Haupt der märkischen
Städte war die Schwesterstadt Berlin-Kölln, die schon Friedrich I. das
Offnungsrecht, d. i. das Recht, ohne Erlaubnis mit bewaffneten Scharen in
ihre Thore einzuziehen, verweigert hatte. Als Friedrich II. nun, um den
Sitz der Regierung in die Mitte der Mark zu verlegen, sich in Berlin eine
Burg zu erbauen wünschte, wollten ihm die Bürger keinen Bauplatz einräumen.
Um diese Zeit brach in Berlin, wie in vielen anderen deutschen
Städten, ein Streit zwischen den Geschlechtern und den Zünften aus: diese
verlangten Teilnahme am Stadtregiment, und es kam zum offenen Aufruhr
gegen den Rat. Da erschien der von beiden Teilen um Entscheidung angegangene
Kurfürst mit 600 Reitern vor der Stadt und wurde in der allgemeinen
Bestürzung eingelassen. Damit war er Herr der Stadt. Die
Berlin-Köllner mußten ihm die Schlüssel aller Stadtthore ausliefern und einen
Platz an der Sprec, mitten zwischen den beiden Städten, abtreten, damit er
sich dort eine Burg erbaue. Die Bürger empörten sich zwar noch einmal
und rissen die angefangenen Burgmauern nieder; aber Friedrich erzwang aufs
neue den Gehorsam. Berlin-Kölln zahlte eine Geldstrafe und verlor seine
bisherigen Gerechtsame, wie die niedere Gerichtsbarkeit und die freie Wahl
seiner Beamten. Jetzt leisteten auch die anderen Städte Gehorsam. Als
das Schloß in Berlin vollendet war, machte es der Kurfürst 1451 zum
Sitz seiner Regierung; so ward Berlin die Hauptstadt Brandenburgs.
Wie der Kurfürst die kleinen Bürger gegen die übermächtigen Patrizier
beschützte, so nahm er sich auch der Bauern an, indem er die Sonntagsarbeit
verbot und den Gutsherren streng untersagte, den Bauern mehr Arbeiten
und Lasten aufzulegen, als von alters her Gebrauch gewesen sei. Friedrich
besaß nicht den umfassenden Blick und das freundliche, gewinnende Wesen