fullscreen: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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(. 1. 
Zur Bestreicung des Aufwandes für dle Reschsversammlung und die proviforische Cen- 
tralgewalt, beziehungsweise zur Ergänjung der den Reicheministerlen für diesen Zweck eröff- 
neten Credike, wird eine Umlage von Zweihundercstebzebncausend vlerhundert sechsundfünfzig 
Gulben 32 kr. nach der bestehenden Bundesmatrlkel ausgeschrieben. 
5. 2. 
Das Reichsministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieser Verordnung be- 
auftragt. 
Frankfurt, den 23. December 1848. 
Der Reichsverweser 
Erzherzog Johamn. 
Der Reichsminister der Finanzen 
v. Beckerath. 
Bekanntmachun 
de Iu n der Flnanzen betreffend die Gertbellung dee. Unlage e 
fr. auf bie einzeinen Staaten, vom 1. December 184 
Die, gemäß der Verordnung des Relchsverwesers vom heucigen Tage ausgeschrie- 
bene Umlage verkheilc sich unter die elnzelnen Staaten nach der unterm 3. Mai d. J. neu 
sestgestelleen Matrikel, wie folge: 
  
  
  
  
  
  
1.Oesterreich m . . . . . . . 6,86954 
2. zansen . . . . . . . . . . . . 6,47230 
—- ..........2,35442 
. Honigs-Ich Sqchstn . . . . . . . . . . ,20927 
»Da-me · « . , . . « . . . 930 1 
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· uremburg * Limturng . , » . · , . . . 1,7:H-«9 
: spmms - - . . . . . . - - 1,433 55 
Mecklen zuiehen .. 2,440 9 
5. 4 o -wessan - . . · · . . . · . 2,07ll8 
  
  
  
  
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