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* Hübnertransport nach Deutsch-Südwestakrika.
Am 2. September d. Js. sind 89 Rassehühner
und 27 Enten als freiwillige Gabe nachstehender
Mitglieder des „Clubs deutscher Geflügel-
züchter“ für die Ansiedler Deutsch-Südwestafrikas
an das Gouvernement in Windhuk abgegangen:
Graf v. Bernstorff-Lehngut Herzfelde; Helene
Freiin v. Tucher-Feldmühl; Lehrer Ernsting-
Emtinghausen; Okonomierat Schwarz-Grubschütz;
Frau Therese Puth-Moritzbrunn; Baronin
v. Massenbach-Pinne; Geheimer Sanitätsrat
Dr. Gericke = Berlin; Frau Rittergutsbesitzer
Gerhard-Stendach; Eisenbahn-Stationsverwalter
Michalke-Ebsdorf; Bruno Sedelmayr-Elsenau;
Frau Amtsrat Rosenow-Brandenburg (Ostpr.);
Kaufmann Schröder-Nowawes; E. Czygan-
Falkenberg (O.-Schl.).
Außerdem hat Herr Dr. A. Lavalle in Schiff-
mühle bei Freienwalde a. O. dem Gouvernement
zwei Hähne und zwölf Hennen, rebhuhnfarbige
Italiener, zur Verfügung gestellt. Für diese zur
Förderung der Geflügelzucht unseres südwestafri-
kanischen Schutzgebietes außerordentlich wertvollen
Spenden wird allen Gebern auch an dieser Stelle
verbindlichster Dank ausgesprochen.
Unterlassung von Kbschreibungen seitens süd-
afrikanischer Grubengesellschaften.
Von einem mit den südafrikanischen Berg-
werksverhältnissen vertrauten Fachmanne wird zu
der Frage der Abschreibungen bei südafrikanischen
Bergwerksgesellschaften folgendes mitgeteilt:
Für die in Südafrika domizilierten Aktien-
gesellschaften besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung
zu Abschreibungen oder zur Schaffung eines Re-
servefonds. Fast alle südafrikanischen Grubenge-
sellschaften treffen daher keinerlei Vorsorge für die
Zeit, wo ihre Gruben erschöpft sein werden;
manche machen nicht einmal Abschreibungen an
ihrer Maschinerie, ihren Gebäuden usw.; sie ver-
buchen alle Neuanschaffungen und Reparaturen auf
Betriebsunkostenkonto.
Ülber die Frage der Abschreibungen ist aller-
dings in den südafrikanischen Bergwerkskreisen
schon sehr viel und heftig debattiert worden.
Man hat sich aber schließlich doch entschlossen, von
allen Rückstellungen abzusehen. Maßgebend hier-
für soll unter anderem die Erwägung gewesen
sein, daß ein Teil der Aktien so erheblich über
pari stand, daß dem investierenden Publikum an
der schließlichen Zurückerhaltung des ursprünglichen
nominellen Aktienkapitals wenig gelegen sei. Das
Publikum sei eben in vielen Fällen ohnehin ge-
zwungen, für die Amortisierung seines Anlage-
kapitals selbst Sorge zu tragen, und könne dies
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ebensogut für den ganzen Betrag als nur für
das bezahlte Agio tun. Allerdings stehe anderer-
seits eine große Anzahl von Aktien auf oder nahe
dem Parikurs. In den Fällen, in denen die
Gesellschaften es der Entscheidung der Aktionäre
anheimgestellt haben, ob ein Reservefonds ge-
schaffen werden solle, soll sich stets eine erdrückende
Mehrheit dagegen ausgesprochen haben.
Die Angelegenheit ist gegenwärtig insofern
von besonderem Interesse, als eine Anzahl von
Bergwerken im Zentrum des Witwatersrand in
einigen Jahren den Betrieb wird einstellen
müssen.
Allgemeine wlrtschaftliche Snquete in der
Kolonle (Dozambique.
Durch eine Verfügung vom 8. Mai d. Js.
hat der Generalgouverneur der Provinz Mozam-
bique für sämtliche Distrikte der Provinz die Ein-
setzung von Untersuchungskommissionen angeordnet,
die auf Mittel und Wege sinnen sollen, um Land-
wirtschaft, Gewerbe und Handel im Lande zu
heben. Gegenstand der Untersuchung der Kom-
missionen und ihrer Berichterstattung an den
Generalgouverneur soll sein:
1. Die gegenwärtige Lage von Landwirtschaft
und Gewerbe.
2. Mittel zu ihrem Schutz und ihrer För-
derung sowie zur Schaffung neuer Produktions-
zweige. Als Mittel hierzu erwähnt die Verord-
nung beispielshalber Zölle, Prämien und besondere
Eisenbahnfrachten.
3. Beschäftigung weißer und eingeborener
Arbeiter in den einzelnen Erwerbszweigen.
4. Notwendigkeit einer Abänderung des Zoll-
tarifs im Interesse des lokalen Handels, der
Landwirtschaft oder Industrie.
5. Einfluß der Zolltarife der Nachbarkolonien
auf Landwirtschaft, Gewerbe und Handel in der
portugiesischen Kolonie.
Die Kommissionen sollen aus je zwei Privat-
leuten, gleichviel ob Portugiesen oder Ausländern,
unter dem Gouverneur des Distrikts als Vor-
sitzendem bestehen. Nur für den Distrikt Lourenzo
Margques ist eine sechsköpfige Kommission ernannt
worden; Vorsitzender ist hier eins der gewählten
Mitglieder des Gesetzgebenden Rates der Provinz.
Den Kommissionen sind allerhand Ermäch-
tigungen und Vergünstigungen gewährt, um sie
instandzusetzen, gründlich und erschöpfend zu
arbeiten.