Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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* Hübnertransport nach Deutsch-Südwestakrika. 
Am 2. September d. Js. sind 89 Rassehühner 
und 27 Enten als freiwillige Gabe nachstehender 
Mitglieder des „Clubs deutscher Geflügel- 
züchter“ für die Ansiedler Deutsch-Südwestafrikas 
an das Gouvernement in Windhuk abgegangen: 
Graf v. Bernstorff-Lehngut Herzfelde; Helene 
Freiin v. Tucher-Feldmühl; Lehrer Ernsting- 
Emtinghausen; Okonomierat Schwarz-Grubschütz; 
Frau Therese Puth-Moritzbrunn; Baronin 
v. Massenbach-Pinne; Geheimer Sanitätsrat 
Dr. Gericke = Berlin; Frau Rittergutsbesitzer 
Gerhard-Stendach; Eisenbahn-Stationsverwalter 
Michalke-Ebsdorf; Bruno Sedelmayr-Elsenau; 
Frau Amtsrat Rosenow-Brandenburg (Ostpr.); 
Kaufmann Schröder-Nowawes; E. Czygan- 
Falkenberg (O.-Schl.). 
Außerdem hat Herr Dr. A. Lavalle in Schiff- 
mühle bei Freienwalde a. O. dem Gouvernement 
zwei Hähne und zwölf Hennen, rebhuhnfarbige 
Italiener, zur Verfügung gestellt. Für diese zur 
Förderung der Geflügelzucht unseres südwestafri- 
kanischen Schutzgebietes außerordentlich wertvollen 
Spenden wird allen Gebern auch an dieser Stelle 
verbindlichster Dank ausgesprochen. 
  
  
Unterlassung von Kbschreibungen seitens süd- 
afrikanischer Grubengesellschaften. 
Von einem mit den südafrikanischen Berg- 
werksverhältnissen vertrauten Fachmanne wird zu 
der Frage der Abschreibungen bei südafrikanischen 
Bergwerksgesellschaften folgendes mitgeteilt: 
Für die in Südafrika domizilierten Aktien- 
gesellschaften besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung 
zu Abschreibungen oder zur Schaffung eines Re- 
servefonds. Fast alle südafrikanischen Grubenge- 
sellschaften treffen daher keinerlei Vorsorge für die 
Zeit, wo ihre Gruben erschöpft sein werden; 
manche machen nicht einmal Abschreibungen an 
ihrer Maschinerie, ihren Gebäuden usw.; sie ver- 
buchen alle Neuanschaffungen und Reparaturen auf 
Betriebsunkostenkonto. 
Ülber die Frage der Abschreibungen ist aller- 
dings in den südafrikanischen Bergwerkskreisen 
schon sehr viel und heftig debattiert worden. 
Man hat sich aber schließlich doch entschlossen, von 
allen Rückstellungen abzusehen. Maßgebend hier- 
für soll unter anderem die Erwägung gewesen 
sein, daß ein Teil der Aktien so erheblich über 
pari stand, daß dem investierenden Publikum an 
der schließlichen Zurückerhaltung des ursprünglichen 
nominellen Aktienkapitals wenig gelegen sei. Das 
Publikum sei eben in vielen Fällen ohnehin ge- 
zwungen, für die Amortisierung seines Anlage- 
kapitals selbst Sorge zu tragen, und könne dies 
  
  
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ebensogut für den ganzen Betrag als nur für 
das bezahlte Agio tun. Allerdings stehe anderer- 
seits eine große Anzahl von Aktien auf oder nahe 
dem Parikurs. In den Fällen, in denen die 
Gesellschaften es der Entscheidung der Aktionäre 
anheimgestellt haben, ob ein Reservefonds ge- 
schaffen werden solle, soll sich stets eine erdrückende 
Mehrheit dagegen ausgesprochen haben. 
Die Angelegenheit ist gegenwärtig insofern 
von besonderem Interesse, als eine Anzahl von 
Bergwerken im Zentrum des Witwatersrand in 
einigen Jahren den Betrieb wird einstellen 
müssen. 
Allgemeine wlrtschaftliche Snquete in der 
Kolonle (Dozambique. 
Durch eine Verfügung vom 8. Mai d. Js. 
hat der Generalgouverneur der Provinz Mozam- 
bique für sämtliche Distrikte der Provinz die Ein- 
setzung von Untersuchungskommissionen angeordnet, 
die auf Mittel und Wege sinnen sollen, um Land- 
wirtschaft, Gewerbe und Handel im Lande zu 
heben. Gegenstand der Untersuchung der Kom- 
missionen und ihrer Berichterstattung an den 
Generalgouverneur soll sein: 
1. Die gegenwärtige Lage von Landwirtschaft 
und Gewerbe. 
2. Mittel zu ihrem Schutz und ihrer För- 
derung sowie zur Schaffung neuer Produktions- 
zweige. Als Mittel hierzu erwähnt die Verord- 
nung beispielshalber Zölle, Prämien und besondere 
Eisenbahnfrachten. 
3. Beschäftigung weißer und eingeborener 
Arbeiter in den einzelnen Erwerbszweigen. 
4. Notwendigkeit einer Abänderung des Zoll- 
tarifs im Interesse des lokalen Handels, der 
Landwirtschaft oder Industrie. 
5. Einfluß der Zolltarife der Nachbarkolonien 
auf Landwirtschaft, Gewerbe und Handel in der 
portugiesischen Kolonie. 
Die Kommissionen sollen aus je zwei Privat- 
leuten, gleichviel ob Portugiesen oder Ausländern, 
unter dem Gouverneur des Distrikts als Vor- 
sitzendem bestehen. Nur für den Distrikt Lourenzo 
Margques ist eine sechsköpfige Kommission ernannt 
worden; Vorsitzender ist hier eins der gewählten 
Mitglieder des Gesetzgebenden Rates der Provinz. 
Den Kommissionen sind allerhand Ermäch- 
tigungen und Vergünstigungen gewährt, um sie 
instandzusetzen, gründlich und erschöpfend zu 
arbeiten.
	        
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