Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

W 1030 e 
Die Annahme der Vorlesungen soll innerhalb 
der ersten drei Wochen nach dem vorgeschriebenen 
Anfang des Semesters erfolgen. Für eine spätere 
Annahme ist die besondere Erlaubnis des Vor- 
sitzenden des Professorenrats erforderlich. 
Hörer, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen 
Zeit mindestens vier Wochenstunden belegt und 
die Gebühren gezahlt haben, werden aus dem 
Verzeichnis gestrichen. Die Aufnahmegebühr wird 
nicht zurückgezahlt. 
3. Gebühren. 
Die Gebühren für die Aufnahme betragen 
20 Mk. Das Honorar für die ein= bis zwei- 
ttndige Semestervorlesung oder Übung beträgt 
Mk. für das Halbjahr; für jede weitere 
*W 7 erhöht sich das Honorar um 5 Mk. 
Für Vorlesungen, die sich nicht über das Semester 
erstrecken, beträgt die Gebühr 5 Mk. Mittellosen 
Hörern können die Gebühren nach Anhörung des 
Professorenrats und des Kaufmännischen Beirats 
ganz oder teilweise erlassen werden, sofern sie 
deutsche Reichsangehörige sind, 
2. durch ein amtliches Zeugnis ihre Bedürftig- 
keit glaubhaft nachweisen. 
Die Gesuche um Erlaß der Gebühren sind für 
das Sommersemester bis zum 15. Mai, für das 
Wintersemester bis zum 15. November an den 
Senatskommissar zu richten. 
4. Lehrplan. 
Der vollständige Lehrgang umfaßt zwei Se- 
mester, deren Einteilung mit derjenigen der Uni- 
versitäten zusammenfällt. Den Hörern und 
Hospitanten steht indessen die Wahl der Vorlesun- 
gen frei, so daß sie einen vollständigen Lehrgang 
auch in mehr als zwei Semestern durchmachen 
können. 
5. Abgangszeugnis. 
Jeder Hörer, der das Kolonialinstitut verläßt, 
kann auf seinen Antrag von dem Vorsitzenden 
des Professorenrats des Kolonialinstituts ein 
Zeugnis über die Dauer seines Aufenthaltes am 
Kolonialinstitut und über die regelmäßig von ihm 
besuchten Vorlesungen erhalten. Dem Antrag auf 
Ausfertigung des Zeugnisses, der frühestens drei 
Wochen vor Ablauf des Semesters gestellt werden 
kann, ist beizufügen: 
1. das Vorlesungsformular, in welchem die 
Annahme der Vorlesungen und die Abmel- 
dung des Hörers durch die Dozenten be- 
scheinigt sein muß, 
2. die Erkennungskarte. 
6. Diplomprüfung. 
Hörer, welche eine ausreichende Zahl von 
Vorlesungen aus den Hauptgebieten des Unter- 
richts gehört haben, können sich einer Diplom- 
  
prüfung unterziehen, für welche eine besondere 
Prüfungsordnung erlassen wird. 
7. Disziplin. 
Die Hörer und Hospitanten des Kolonial= 
instituts unterstehen der Disziplinargewalt des 
Professorenrats. Als Disziplinarstrafen können 
verhängt werden 
1. Verw 
2. enwensechmun des laufenden Semesters, 
3. Entlassung. 
Eine Berufung an den Senatskommissar ist 
nur gegen Verhängung der Entlassung zulässig. 
III. 
Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen 
vom 15. Oktober 1908 bis 15. März 1909. 
Professor Dr. Wahl: Allgemeine Kolonial- 
geschichte I. bis 1815. 2sltündig mit Übungen. 
Professor Dr. Thoma: 1. Kolonialrecht. 
2 stündig. 2. ÜUbungen im öffentlichen 
Recht. 1 stündig. 
Kammergerichtsrat Dr. Meyer (LBerlin): Ein- 
geborenenrecht. kstündig. 
Außerdem Vorlesungen über Verwaltung und 
Recht in den deutschen Schutzgebieten, bezüglich 
deren Näheres bekannt gegeben wird. 
Professor Dr. Rathgen: Kolonialpolitik mit 
Übungen. 1. Geschichte der modernen Kolonial= 
polilik. 2. Die Kolonien in der Weltwirtschaft 
einschl. Handelspolitik. A4stündig. Im Anschluß 
hieran gemeinsam mit Professor Dr. Voigt: 
Exkursionen zur Besichtigung von Waren- 
lagern, Aufbereitungsanstalten und industriellen 
Anlagen. 14tägig So 
Professor Dr. Passarge: 
deutschen Kolonien. 
Übungen. 
Professor Dr. Schorr: Anleitung zu Routen- 
aufnahmen und geographischen Orts- 
bestimmungen. 1 stündig. 
Professor Dr. Thilenius: Die Eingeborenen 
der deutschen Kolonien. k2stündig. 
Professor Dr. Becker: Islamkunde mit be- 
sonderer Berücksichtigung unserer Kolonien. 
2stündig. 
Professor Dr. Michaelsen: Die Tierwelt un— 
serer Kolonien mit Rücksicht auf ihre Be- 
deutung für den Menschen. 1 stündig. 
Professor Dr. Voigt: 1. Koloniale Nutz- 
pflanzen, ihre Kultur, ihre Produkte und 
ihre Schädlinge. 2ltündig mit Demonstrationen. 
2. Praktische Ubungen im Erkennen und 
Untersuchen pflanzlicher Erzeugnisse des 
Handels. 3stündig; im Anschluß hieran ge- 
meinsam mit Professor Dr. Rathgen: Be- 
Landeskunde der 
1stündig und 2stündige
	        
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